Fördergeber: Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie innovative Vorhaben im Bereich Digitalisierung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Hochschulen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind für Machbarkeitsstudien: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen; für digitale Produktinnovationen: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Außerdem können in Verbundprojekten weitere partnerschaftlich eingebundene KMU, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gefördert werden; für digitale Prozessinnovationen: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind.
Außerdem können in Verbundprojekten auch partnerschaftlich eingebundene KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert werden; für digitale Pioniere: hessische Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (mit Promotionsrecht), vor allem im Rahmen ihrer Promotionszentren, die das Vorhaben in enger Kooperation mit einem Unternehmen mit eher geringen digitalen Kompetenzen, vor allem im ländlichen Raum, durchführen; für Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung: Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (vor allem Hochschulen) und Forschungsinfrastrukturen mit Sitz in Hessen; für Validierungsforschung im digitalen Kontext: staatlich anerkannte hessische Hochschulen.
Unternehmen können als assoziierte Partner eingebunden werden; für Wachstum im digitalen Kontext: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen und einem Unternehmensalter von bis zu 8 Jahren nach Gründung, die bereits operativ am Markt tätig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Hessen durchführen.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die einzelnen Förderlinien.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer, Hochschulen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen
Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation. Quelle: foerderdatenbank.de.
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