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Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie innovative Vorhaben im Bereich Digitalisierung umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Hochschulen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie bei innovativen Digitalisierungsvorhaben und auch bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit digitalem Bezug. Sie erhalten die Förderung in folgenden Förderlinien: Machbarkeitsstudien (Förderlinie 1) Digitale Produktinnovationen (Förderlinie 2A) Digitale Prozessinnovationen (Förderlinie 2B) Digitale Pioniere (Förderlinie 2C) Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung (Förderlinie 3) Validierungsforschung im digitalen Kontext (Förderlinie 4A) Wachstum im digitalen Kontext (Förderlinie 4B) Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Machbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000, digitale Produktinnovationen zwischen 50 Prozent und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000, digitale Prozessinnovationen zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 500.000, digitale Pioniere bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 100.000, Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million, Validierungsforschung im digitalen Kontext bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million, und Wachstum im digitalen Kontext im 1. Jahr bis zu 100 Prozent und im 2. Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 160.000. Das Förderverfahren ist zweistufig (Ausnahme: Für die Förderlinie 1 Machbarkeitsstudien gilt ein einstufiges Antragsverfahren). In der 1. Stufe reichen Sie bitte zu bekannt gebenener Einreichfrist eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation ein. In der 2. Stufe werden Sie aufgefordert, Ihren Förderantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorzulegen. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Darüber hinaus werden zeitlich befristete themenspezifische Förderaufrufe (Calls) durchgeführt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für Machbarkeitsstudien: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen; für digitale Produktinnovationen: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind, sowie hessische Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Außerdem können in Verbundprojekten weitere partnerschaftlich eingebundene KMU, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gefördert werden; für digitale Prozessinnovationen: kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen, die bereits auf dem Markt operativ tätig sind.

Außerdem können in Verbundprojekten auch partnerschaftlich eingebundene KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert werden; für digitale Pioniere: hessische Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (mit Promotionsrecht), vor allem im Rahmen ihrer Promotionszentren, die das Vorhaben in enger Kooperation mit einem Unternehmen mit eher geringen digitalen Kompetenzen, vor allem im ländlichen Raum, durchführen; für Wissens- und Transferprojekte zur Digitalisierung: Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (vor allem Hochschulen) und Forschungsinfrastrukturen mit Sitz in Hessen; für Validierungsforschung im digitalen Kontext: staatlich anerkannte hessische Hochschulen.

Unternehmen können als assoziierte Partner eingebunden werden; für Wachstum im digitalen Kontext: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen und einem Unternehmensalter von bis zu 8 Jahren nach Gründung, die bereits operativ am Markt tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Hessen durchführen.

Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die einzelnen Förderlinien.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l

Wer kann Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l beantragen?

Existenzgründer, Hochschulen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l?

Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l beantragen?

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung digitaler Technologien und Innovationen – Distr@l?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen