Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Programm unterstützt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Nutzung von geistigem Eigentum und dem Transfer von Forschungsergebnissen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Frist und Status
Anträge können fortlaufend bis zu folgenden Terminen gestellt werden: Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“ bis zum 31.10.2027, „Normung – Unternehmen“ bis zum 31.05.2027, „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ bis zum 31.05.2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_wipano". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und gemeinnützige Unternehmen sowie Vereine.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizzen,formelle Anträge
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO)
Wer kann Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO) beantragen?
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO)?
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 85 %.
Bis wann kann man Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO) beantragen?
Anträge können fortlaufend bis zu folgenden Terminen gestellt werden: Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“ bis zum 31.10.2027, „Normung – Unternehmen“ bis zum 31.05.2027, „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ bis zum 31.05.2027.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO) zur Gruppe „bmwk_wipano". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit