Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 52 Tagen
Wenn Sie neueste Forschungsergebnisse umsetzen, patentieren lassen oder für die Verwertung vorbereiten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Anträge können fortlaufend bis zu folgenden Terminen gestellt werden: Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“ bis zum 31.10.2027, „Normung – Unternehmen“ bis zum 31.05.2027, „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ bis zum 31.05.2027.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_wipano“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind im Rahmen von Patentierung „Patentierung – Unternehmen“: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU, die im Hauptgewerbe betrieben werden und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben, im Rahmen von Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von bis zu EUR 100 Millionen, Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung, im Rahmen von Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Unternehmen und Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen.
Für jeden Bereich gelten außerdem eigene Voraussetzungen: Patentierung „Patentierung – Unternehmen“: Antragstellende dürfen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Alle förderfähigen Leistungen müssen kostenpflichtig durch externe Dienstleisterinnen oder Dienstleister erbracht werden, soweit bereits durchgeführt schriftlich vorliegen und dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Modul 2 kann nur genutzt werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde.
Normung und Standardisierung „Normung – Unternehmen“ Antragstellende dürfen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung nicht aktiv in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien mitgearbeitet haben.
Nach Bewilligung des Förderantrags müssen Sie aktiv als Mitglied in einem Normen- beziehungsweise Standardisierungsausschuss mitarbeiten.
Normung und Standardisierung „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ An dem Kooperationsprojekt müssen mindestens eine Hochschule oder eine öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtung und ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt sein.
Die Partnerinnen und Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Antragstellende müssen prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU -Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
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Jetzt Projekt prüfenHochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 85 %.
Anträge können fortlaufend bis zu folgenden Terminen gestellt werden: Förderschwerpunkt „Patentierung – Unternehmen“ bis zum 31.10.2027, „Normung – Unternehmen“ bis zum 31.05.2027, „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ bis zum 31.05.2027.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO) zur Gruppe „bmwk_wipano". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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