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Antrag möglichZuschuss

Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Wenn Sie Träger einer Stützpunkteinrichtung für den Spitzensport sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Stützpunkteinrichtungen für den Spitzensport.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse des Bundesministeriums des Innern. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, Unternehmen und Vereine. Das Programm ist bundesweit ausgerichtet und hat keinen festen Antragsrhythmus, sodass Anträge laufend gestellt werden können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_stuetzpunktsystem“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S)

Wer kann Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) beantragen?

Träger von Stützpunkteinrichtungen für den Spitzensport

Bis wann kann man Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S)?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) zur Gruppe „bmi_stuetzpunktsystem". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderquote
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