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Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium des Innern (BMI)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Träger von Stützpunkteinrichtungen im Spitzensport.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Stützpunkteinrichtungen für den Spitzensport.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt den Leistungssport, indem es ein Stützpunktsystem für den Spitzensport fördert. Sie können die Förderung erhalten für Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bei Olympiastützpunkten, sportmedizinische, physiotherapeutische, trainingswissenschaftliche und soziale Betreuungsangebote bei Olympiastützpunkten, Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bei Bundesleistungszentren, Ausgaben für das tägliche Training der Olympiakader (Top-Team), Athleten der Kader A bis C sowie perspektivreiche Nachwuchskader bei Bundesstützpunkten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA leitet Ihren Antrag an das BMI weiter.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium des Innern (BMI).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmi_stuetzpunktsystem". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der Stützpunkteinrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in den Förderrichtlinien genannt sind.

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Häufige Fragen zu Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S)

Wer kann Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) beantragen?

Träger von Stützpunkteinrichtungen für den Spitzensport

Bis wann kann man Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S)?

Fördergeber ist Bundesministerium des Innern (BMI). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S) zur Gruppe „bmi_stuetzpunktsystem". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit