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Antrag möglichZuschuss

Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie öffentliche Sport- und Spielanlagen bauen oder sanieren wollen oder ihre Weiterentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Bereitstellung bedarfs- und DIN-gerechter Sportstätten sowie bei der Erstellung von Sportstättenentwicklungsplanungen. Sie erhalten die Förderung für den Neu-, Aus- und Umbau sowie die Modernisierung und Sanierung von öffentlichen Sportstätten inklusive Spitzensportstätten in gemeinsamer Förderung mit dem Bund sowieSportstättenentwicklungsplanungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Neubau, Aus- und Umbau sowie Modernisierung und Sanierung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,bei als Bundessützpunkt anerkannten Sportstätten im Rahmen einer Kofinanzierung mit dem Bund bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ohne Bundesfinanzierung auch bis zu 100 Prozent sowiefür Sportstättenentwicklungsplanungen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 50.000. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie die Anmeldung beim zuständigen Landkreis beziehungsweise als anerkannte Sportorganisationen über den Landkreis beim Landessportbund Thüringen ein. Von dort wird Ihr Antrag an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport weitergeleitet. Alle Anmeldungen müssen dem Ministerium bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen. Wird Ihr Projekt bei der Begutachtung ausgewählt, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert. Sind Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt selbst Träger der Sportstätte, richten Ihre Anmeldung bitte direkt an das zuständige Ministerium.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Anmeldungen müssen bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für Baumaßnahmen sind kommunale Gebietskörperschaften,juristische Personen, wenn eine kommunale Gebietskörperschaft mit mehr als 50 Prozent an dieser beteiligt ist,als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen sowiesonstige freie Träger.

Antragsberechtigt für Sportstättenentwicklungsplanungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen förderfähigen sportfachlichen Bedarf nachweisen, zum Beispiel durch Ausweisung des Vorhabens in einem Sportstättenentwicklungsplan.Die Sportstätte, an der Sie die Maßnahme durchführen, muss den gesetzlichen Planungsgrundsätzen entsprechen.Die Sportstätte muss grundsätzlich den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie der Deutschen Industrienorm (DIN), den Europa-Normen und sonstigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen und auch für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen zugänglich sein.Sie müssen gewährleisten, dass die Sportstätte ordnungsgemäß errichtet, verwendet und unterhalten wird und dass Sie die Folgekosten aufbringen können.Sportstättenentwicklungsplanungen müssen dem aktuellen Stand in der Sportwissenschaft entsprechen und durch externe Anbieterinnen oder Anbieter durchgeführt werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Sportstätten, die ausschließlich oder hauptsächlich dem bezahlten Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden, sowie Maßnahmen, die vor dem Bewilligungsbescheid ohne Genehmigung begonnen worden sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen

Wer kann Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen beantragen?

Anmeldungen müssen bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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