Fördergeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie öffentliche Sport- und Spielanlagen bauen oder sanieren wollen oder ihre Weiterentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Anmeldungen müssen bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt für Baumaßnahmen sind kommunale Gebietskörperschaften,juristische Personen, wenn eine kommunale Gebietskörperschaft mit mehr als 50 Prozent an dieser beteiligt ist,als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen sowiesonstige freie Träger.
Antragsberechtigt für Sportstättenentwicklungsplanungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen förderfähigen sportfachlichen Bedarf nachweisen, zum Beispiel durch Ausweisung des Vorhabens in einem Sportstättenentwicklungsplan.Die Sportstätte, an der Sie die Maßnahme durchführen, muss den gesetzlichen Planungsgrundsätzen entsprechen.Die Sportstätte muss grundsätzlich den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie der Deutschen Industrienorm (DIN), den Europa-Normen und sonstigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen und auch für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen zugänglich sein.Sie müssen gewährleisten, dass die Sportstätte ordnungsgemäß errichtet, verwendet und unterhalten wird und dass Sie die Folgekosten aufbringen können.Sportstättenentwicklungsplanungen müssen dem aktuellen Stand in der Sportwissenschaft entsprechen und durch externe Anbieterinnen oder Anbieter durchgeführt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sportstätten, die ausschließlich oder hauptsächlich dem bezahlten Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden, sowie Maßnahmen, die vor dem Bewilligungsbescheid ohne Genehmigung begonnen worden sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Kommune
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 60 %.
Anmeldungen müssen bis zum 1.7. des laufenden Jahres vorliegen.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
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