Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Sport in seiner ganzen Breite, einschließlich Breitensport, Nachwuchs- und Leistungssport sowie Behindertensport.
Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Sportorganisationen, Studierende im Leistungssport.
Der Förderbetrag liegt bei ab 300 €.
Anträge sind bis zum 15. August zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Antragsteller können Sportorganisationen, Gemeinden und Gemeindeverbände sein.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenSportvereine, Sportorganisationen, Studierende im Leistungssport
Förderbetrag: ab 300 €.
Anträge sind bis zum 15. August zu stellen.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mi_sachsen_anhalt.
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