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Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Das Programm fördert den Schienengüterverkehr durch anteilige Finanzierung der Trassenentgelte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung des Schienengüterverkehrs wird durch Zuschüsse des Bundesministeriums für Verkehr bereitgestellt. Zielgruppe sind Unternehmen, die im Bereich Infrastruktur und Mobilität tätig sind. Die Förderung gilt bundesweit und richtet sich an antragsberechtigte Unternehmen, die genehmigte Trassenentgelte in Anspruch nehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Der Förderantrag ist jeweils innerhalb von 2 Wochen nach Genehmigung der Entgeltliste zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_schienengueterverkehr“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)

Wer kann Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) beantragen?

Der Förderantrag ist jeweils innerhalb von 2 Wochen nach Genehmigung der Entgeltliste zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) zur Gruppe „bmv_schienengueterverkehr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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