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Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung zur anteiligen Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte im Schienengüterverkehr.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Förderung des Schienengüterverkehrs erfolgt über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte. Unternehmen können Anträge stellen, um Unterstützung für die Nutzung von Schieneninfrastruktur zu erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %.

Frist und Status

Der Förderantrag ist jeweils innerhalb von 2 Wochen nach Genehmigung der Entgeltliste zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmv_schienengueterverkehr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)

Wer kann Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) beantragen?

Unternehmen

Bis wann kann man Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) beantragen?

Der Förderantrag ist jeweils innerhalb von 2 Wochen nach Genehmigung der Entgeltliste zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr (BMV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) zur Gruppe „bmv_schienengueterverkehr". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit