Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie mit Ihrem Verein oder Verband Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung anbieten oder neue Sportstätten bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Sportvereine und -verbände in Bayern.
Die Förderquote beträgt 25 %.
Anträge müssen bis spätestens 01.03. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Vereine mit Rechtspersönlichkeit, die gemeinnützig sind, ihren Sitz in Bayern haben und deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält,gemeinnützige Sportfachverbände und sonstige Anschlussorganisationen mit Sitz in Bayern, die Mitglied in einer anerkannten Dachorganisation sind.
Anerkannte Dachorganisationen sind der Bayerische Landes-Sportverband e.V., der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V., der Bayerische Sportschützenbund e.V.
und der Oberpfälzer Schützenbund e.V.
Die Förderung des außerschulischen Sports ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen für Ihren Verein oder Verband eine steuerrechtliche Gemeinnützigkeit nachweisen können,geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen undUnterlagen für eine etwaige Nachprüfung bereithalten.
Vereinsförderung: Ihr Verein muss aktive Jugendarbeit leisten.
Kinder bis 17 Jahre und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre müssen mindestens 10 % Ihrer Mitglieder ausmachen.
Diese Voraussetzung entfällt bei Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports.Ihr Beitragsaufkommen muss dem Jahresbeitrag von 12 EUR je Mitglied bis 13 Jahre, von 25 EUR je Mitglied bis 17 Jahre und von 50 EUR je erwachsenes Mitglied entsprechen.
Verbandsförderung: Sie müssen sich dem Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA-Code) unterworfen haben und aktive Dopingprävention betreiben.Ihr Beitragsaufkommen muss dem Jahresbeitrag von 1 EUR für jedes gemeldete Mitglied entsprechen.
Im Übrigen richten sich die spezifischen Voraussetzungen nach der Art der geförderten Maßnahme.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenSportvereine und -verbände in Bayern
Förderquote: 25 %.
Anträge müssen bis spätestens 01.03. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →