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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie mit Ihrem Verein oder Verband Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung anbieten oder neue Sportstätten bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine und -verbände in Bayern.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Sportverein oder -verband bei Angeboten des Breiten- und Nachwuchsleistungssports (organisierter Sport) für Menschen mit und ohne Behinderung. Als Sportverein erhalten Sie eine Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale) undden Bau von Sportstätten. Als Sportverband erhalten Sie eine Förderung für den Sportbetrieb im Breitensport,den Sportbetrieb im Nachwuchsleistungssport,Investitionen für den Neubau, die Erweiterung den Umbau, die Modernisierung oder Sanierung von anerkannten Trainingsstätten für den Nachwuchsleistungssport (Bundesstützpunkte, Landesstützpunkte und der Olympiastützpunkt Bayern),die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab. Bei der Förderung des Sportstättenbaus von Vereinen beträgt der reguläre nicht rückzahlbare Zuschuss bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Ausgaben ab 250.000 EUR kann zusätzlich ein Darlehen von bis zu 10 % gewährt werden. Für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte sind zusätzliche Förderungen möglich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens 01.03. eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine mit Rechtspersönlichkeit, die gemeinnützig sind, ihren Sitz in Bayern haben und deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält,gemeinnützige Sportfachverbände und sonstige Anschlussorganisationen mit Sitz in Bayern, die Mitglied in einer anerkannten Dachorganisation sind.

Anerkannte Dachorganisationen sind der Bayerische Landes-Sportverband e.V., der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V., der Bayerische Sportschützenbund e.V.

und der Oberpfälzer Schützenbund e.V.

Die Förderung des außerschulischen Sports ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen für Ihren Verein oder Verband eine steuerrechtliche Gemeinnützigkeit nachweisen können,geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen undUnterlagen für eine etwaige Nachprüfung bereithalten.

Vereinsförderung: Ihr Verein muss aktive Jugendarbeit leisten.

Kinder bis 17 Jahre und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre müssen mindestens 10 % Ihrer Mitglieder ausmachen.

Diese Voraussetzung entfällt bei Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports.Ihr Beitragsaufkommen muss dem Jahresbeitrag von 12 EUR je Mitglied bis 13 Jahre, von 25 EUR je Mitglied bis 17 Jahre und von 50 EUR je erwachsenes Mitglied entsprechen.

Verbandsförderung: Sie müssen sich dem Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA-Code) unterworfen haben und aktive Dopingprävention betreiben.Ihr Beitragsaufkommen muss dem Jahresbeitrag von 1 EUR für jedes gemeldete Mitglied entsprechen.

Im Übrigen richten sich die spezifischen Voraussetzungen nach der Art der geförderten Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Nachweis der Gemeinnützigkeit,Finanzunterlagen

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Häufige Fragen zu Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)

Wer kann Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien) beantragen?

Sportvereine und -verbände in Bayern

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)?

Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien) beantragen?

Anträge müssen bis spätestens 01.03. eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Bayern

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