Fördergeber: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune nach dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine ergänzende Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern, Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft sowie Zweckverbände, wenn ihre Mitglieder ausschließlich Gemeinden, Ämter oder Landkreise sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung nur, wenn ein Markterkundungsverfahren ergeben hat, dass ein marktgetriebener Gigabit-Ausbau in dem entsprechenden Gebiet nicht zu erwarten ist.Bei Förderung nach dem Betreibermodell muss der künftige Betreiber des Telekommunikationsnetzes bei der Veröffentlichung der Ausschreibung der Baumaßnahme vertraglich feststehen.Für Planungs- und Beratungsleistungen erhalten Sie keine Förderung.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung
Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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