Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) für junge Menschen bis 27 Jahre.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 557 €.
Frist und Status
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen als Träger des FÖJ nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sein.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)
Wer kann Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) beantragen?
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)?
Förderbetrag: ab 557 €.
Bis wann kann man Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) beantragen?
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)?
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 557 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern