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Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) für junge Menschen bis 27 Jahre.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bei Maßnahmen, mit denen Sie das ökologische Engagement von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wecken. Die Förderung erhalten Sie für Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft, Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten mit ökologischer Ausrichtung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 557,00 je Teilnehmenden und Monat zum Beginn der Projektjahre 2016/2017 und erhöht sich alle 2 Jahre jeweils um 3,5 Prozent.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 557 €.

Frist und Status

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen als Träger des FÖJ nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sein.

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Häufige Fragen zu Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)

Wer kann Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) beantragen?

Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)?

Förderbetrag: ab 557 €.

Bis wann kann man Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) beantragen?

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 557 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern