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Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) für junge Menschen bis 27 Jahre.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bei Maßnahmen, mit denen Sie das ökologische Engagement von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wecken. Die Förderung erhalten Sie für Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft, Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten mit ökologischer Ausrichtung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 557,00 je Teilnehmenden und Monat zum Beginn der Projektjahre 2016/2017 und erhöht sich alle 2 Jahre jeweils um 3,5 Prozent.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 557 €.

Frist und Status

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen als Träger des FÖJ nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sein.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)

Wer kann Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) beantragen?

Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)?

Förderbetrag: ab 557 €.

Bis wann kann man Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) beantragen?

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 557 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern