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  4. /Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung)
Antrag möglichZuschuss

Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung) – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium des Innern und für Sport

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie den Bau oder Umbau einer nachhaltigen Sportanlage in Rheinland-Pfalz planen, die auf die Sportbedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt ist und den demografischen Erfordernissen entspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsvorhaben zum Bau von Sportanlagen. Sie bekommen die Förderung für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen folgender Anlagen: Sporthallen,Sportplatzanlagen,Sportplatz- und Umkleidegebäude,Hallen- und Freibäder,Anlagen für besondere Sportarten,generationsübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours),Umbau von vorhandener Hochbauinfrastruktur wie Dorfgemeinschaftshäusern zu in erster Linie Sportzwecken dienenden Anlagen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab, bei nicht kommunalen Vorhaben beträgt sie normalerweise 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 75.000. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr Projekt bis zum 1.2. des laufenden Jahres über die Gemeinde bei der Kreisverwaltung oder in der kreisfreien Stadt bei der Stadtverwaltung zur Förderung im folgenden Haushaltsjahr an. Nach Aufnahme in den Jahresförderplan richten Sie im 2. Schritt Ihren Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 75.000 €.

Frist und Status

Anmeldung bis zum 1.2. des laufenden Jahres

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium des Innern und für Sport.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zweckverbände, juristische Personen mit kommunaler Beteiligung, gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie sonstige gemeinnützige Organisationen mit Sport- und Freizeitangeboten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie planen die Sportanlagen bedarfsgerecht und passen sie insbesondere den demografischen Erfordernissen entsprechend an.Sie gewährleisten eine ordnungsgemäße Errichtung, Verwendung und Unterhaltung der Anlage.Die Sportanlagen entsprechen in wirtschaftlich vertretbarer Weise den einschlägigen Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN-Vorschriften und sonstigen Richtlinien für den Sportstättenbau.Sie sind Eigentümerin und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Erbbauberechtigter oder Pächterin und Pächter des Baugeländes mit einem mindestens 20 Jahre laufenden Pachtvertrag.Die Planung der Maßnahme hat Ausführungsreife erlangt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung)

Wer kann Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung)?

Förderbetrag: ab 75.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung) beantragen?

Anmeldung bis zum 1.2. des laufenden Jahres

Wer ist Fördergeber von Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung)?

Fördergeber ist Ministerium des Innern und für Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
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  • → Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • → Aufstiegsbonus I und II
  • → Transformation der Tourismusregionen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 75.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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