Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Wenn Sie Investitionen in die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur in den Spezialisierungsfeldern des Landes Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.
Frist und Status
Bitte beachten Sie die jeweils einzuhaltenden Antragsfristen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Einrichtungen der wirtschaftsnahen Forschung, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landesgesellschaften, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Technologietransfergesellschaften, Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionale Verbände, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die ihren Sitz in der Europäischen Union mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben betrifft die Erweiterung bereits vorhandener Kernkompetenzen und vor allem neue Forschungsfelder in folgenden Spezialisierungsfeldern des Landes, und zwar Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Industrie 4.0, nachhaltige Mobilität (mit alternativen Antrieben, neuen Fahrzeugkonzepten, vernetzt, digitalisiert, autonom und verkehrsträgerübergreifend), Gesundheitswirtschaft, Ressourceneffizienz und Energiewende, nachhaltige Bioökonomie.
Darüber hinaus ist Ihr Vorhaben in einem der folgenden Bereiche angesiedelt: IT -Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, wissensintensive Dienstleistungsinnovationen, Luft- und Raumfahrtwirtschaft, Kreativ- und die Logistikwirtschaft, Energie- und Speichertechnologien (Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) sowie Schlüsseltechnologien mit Relevanz für alle Wirtschaftssektoren (zum Beispiel Mikrosystemtechnik, Mikroelektronik, Nanotechnologie, Quantentechnologie, Umwelttechnologie, Leichtbau, Biotechnologie und Biomimikry sowie Photonik und weitere).
Sie führen das Vorhaben in Baden-Württemberg durch.
Wen es sich um ein nichtinvestives Projekt handelt, muss der Ort der Durchführung normalerweise in Baden-Württemberg liegen.
Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher.
Sie halten die 5-jährige Zweckbindungsfrist für Investitionen in das Anlagevermögen ein.
Je nach Vorhaben sind weitere besondere Voraussetzungen zu erfüllen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027)
Wer kann Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027) beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027)?
Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027) beantragen?
Bitte beachten Sie die jeweils einzuhaltenden Antragsfristen.
Wer ist Fördergeber von Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027)?
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 200.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg