VeröffentlichtZuschuss

Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Land Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Wenn Sie Investitionen in die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur in den Spezialisierungsfeldern des Landes Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) den strategischen Ausbau der Forschungsinfrastruktur in der außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschung. Sie bekommen die Förderung für Projekte und Maßnahmen zu folgenden Themen: Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen (Investitionen in die Weiterentwicklung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur, zum Beispiel Neu-, Erweiterungs- und Umbauten, Ausstattung mit Großgeräten, Geräten, Anlagen, Laboreinrichtungen), Technologietransfer (Vorhaben zur Anbahnung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, zum Beispiel durch Technologietransfermanagerinnen und -manager, Kommunikationsplattformen, Kongresse, Veranstaltungen, Workshops, Broschüren sowie innovative Instrumente und digitale Formate), Entwicklung von Prototypen aus allen Forschungsbereichen in Baden-Württemberg, Technologietransferverbünde, in denen mindestens 3 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg und mindestens 1 wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung gemeinsam Themen im vorwettbewerblichen Bereich (Verbundvorhaben) bearbeiten, Infrastruktur für Gründungsprozesse in Start-up -Acceleratoren (Vorhaben zur Errichtung und für den Ausbau von Infrastrukturen für Acceleratoren). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses aus EFRE -Mitteln beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihre zuwendungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben müssen mindestens EUR 200.000 betragen. Die Förderung von Vorhaben des Technologietransfers, der Technologietransferverbünde, der Protonenförderung und der Infrastruktur für Gründungsprozesse setzt voraus, dass Sie an einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums teilgenommen haben. In den Förderaufrufen werden die Auswahlkriterien und Förderkonditionen nochmal konkretisiert. Bitte beachten Sie die jeweils einzuhaltenden Antragsfristen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die L-Bank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.

Frist und Status

Bitte beachten Sie die jeweils einzuhaltenden Antragsfristen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Einrichtungen der wirtschaftsnahen Forschung, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landesgesellschaften, Kommunen, kommunale Gesellschaften, Technologietransfergesellschaften, Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionale Verbände, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die ihren Sitz in der Europäischen Union mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben betrifft die Erweiterung bereits vorhandener Kernkompetenzen und vor allem neue Forschungsfelder in folgenden Spezialisierungsfeldern des Landes, und zwar Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Industrie 4.0, nachhaltige Mobilität (mit alternativen Antrieben, neuen Fahrzeugkonzepten, vernetzt, digitalisiert, autonom und verkehrsträgerübergreifend), Gesundheitswirtschaft, Ressourceneffizienz und Energiewende, nachhaltige Bioökonomie.

Darüber hinaus ist Ihr Vorhaben in einem der folgenden Bereiche angesiedelt: IT -Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, wissensintensive Dienstleistungsinnovationen, Luft- und Raumfahrtwirtschaft, Kreativ- und die Logistikwirtschaft, Energie- und Speichertechnologien (Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) sowie Schlüsseltechnologien mit Relevanz für alle Wirtschaftssektoren (zum Beispiel Mikrosystemtechnik, Mikroelektronik, Nanotechnologie, Quantentechnologie, Umwelttechnologie, Leichtbau, Biotechnologie und Biomimikry sowie Photonik und weitere).

Sie führen das Vorhaben in Baden-Württemberg durch.

Wen es sich um ein nichtinvestives Projekt handelt, muss der Ort der Durchführung normalerweise in Baden-Württemberg liegen.

Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher.

Sie halten die 5-jährige Zweckbindungsfrist für Investitionen in das Anlagevermögen ein.

Je nach Vorhaben sind weitere besondere Voraussetzungen zu erfüllen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027)

Wer kann Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027) beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027)?

Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027) beantragen?

Bitte beachten Sie die jeweils einzuhaltenden Antragsfristen.

Wer ist Fördergeber von Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur und des Technologietransfers (EVI PLUS 2021–2027)?

Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg