Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen nach dem Mietmodell oder der Mitnutzung von BOS-Standorten.
Antragsberechtigt sind: Landkreise, Städte, Gemeinden und deren Zusammenschlüsse in Hessen sowie privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Eigentümerschaft..
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Antragstellung nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens.
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Eine Förderung ist nur in Regionen möglich, in denen bislang keine Versorgung mit Sprachmobilfunk besteht.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenLandkreise, Städte, Gemeinden und deren Zusammenschlüsse in Hessen sowie privatrechtlich organisierte Gesellschaften in öffentlicher Eigentümerschaft.
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 100 %.
Antragstellung nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens.
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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