Förderung der wissenschaftlichen Geräte – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Förderung zielt auf den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Frist und Status
Anträge sind formgebunden zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Förderfähig sind staatliche Hochschulen des Landes M-V und durch das Land institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf dem vorgegebenen Formular,Rechnungen für Mittelanforderungen
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der wissenschaftlichen Geräte zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der wissenschaftlichen Geräte
Wer kann Förderung der wissenschaftlichen Geräte beantragen?
staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der wissenschaftlichen Geräte?
Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Förderung der wissenschaftlichen Geräte beantragen?
Anträge sind formgebunden zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der wissenschaftlichen Geräte?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern