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Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Zuwendung zur Verbesserung der FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern gewährte Zuwendung zielt darauf ab, einen Beitrag zum Ausbau und zur Modernisierung der infrastrukturellen Ausstattung in staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu leisten, um ihre Kompetenz für die Spitzenforschung in den RIS-Bereichen zu stärken und durch verbesserte Drittmittelakquise die Innovationsfähigkeit der lokalen Wirtschaft zu verbessern. Fördergegenstand sind Investitionen in die apparativ-technische Infrastrukturausstattung, insbesondere in Laboreinrichtungen, Spezialgeräte und Forschungsinstrumente, sowie in zugehörige bauliche Anpassungsmaßnahmen und Gebäude- und Kommunikationstechnik. Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Anträge sind formgebunden und vollständig einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Förderfähig sind staatliche Hochschulen des Landes M-V und durch das Land institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf dem vorgegebenen Formblatt,Rechnungen zur Mittelanforderung

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten

Wer kann Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten beantragen?

staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung bei Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten beantragen?

Anträge sind formgebunden und vollständig einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

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Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern