Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Zuwendung zur Verbesserung der FuE-Kapazitäten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %.
Frist und Status
Anträge sind formgebunden und vollständig einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Förderfähig sind staatliche Hochschulen des Landes M-V und durch das Land institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf dem vorgegebenen Formblatt,Rechnungen zur Mittelanforderung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten
Wer kann Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten beantragen?
staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist die Förderung bei Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten?
Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten beantragen?
Anträge sind formgebunden und vollständig einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern