Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, die die Kinder- und Jugendhilfe verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei einem Vorhaben von landesweiter Bedeutung müssen Sie erfolgreich an einem Auswahlverfahren des Landesjugendamtes teilgenommen haben.
Bei Vorhaben mit regionalem Bezug oder eines Projekts in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept vorlegen.
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten.
Sie müssen mit dem Landesjugendamt eine Kooperationsvereinbarung schließen.
Sie und Ihre Projektpartner müssen sich angemessen an der Finanzierung des Projektes beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
- fachlich fundiertes Konzept,Befürwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe,Kooperationsvereinbarung mit dem Landesjugendamt
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)"
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)
Wer kann Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung) beantragen?
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)?
Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen