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Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Was wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie für Vorhaben von landesweiter Bedeutung wie Modellprojekte oder praxisbezogene Forschungsvorhaben, Vorhaben mit regionalem Bezug wie fachübergreifende Kooperationsvorhaben, Projekte zur Unterstützung von Anpassungen im Rahmen demografischer und struktureller Veränderungen, Evaluationen zur Effizienz von Jugendhilfeleistungen, Projekte zur Implementierung von erprobten Handlungsansätzen in der Jugendhilfe, Maßnahmen und Projekte in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Vorhaben von landesweiter Bedeutung und bei Projekten in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Vorhaben mit regionalem Bezug beträgt im 1. Jahr der Förderung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird in der Kooperationsvereinbarung für die Folgejahre degressiv sinkend festgelegt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Bei einem Vorhaben von landesweiter Bedeutung müssen Sie erfolgreich an einem Auswahlverfahren des Landesjugendamtes teilgenommen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • fachlich fundiertes Konzept,Befürwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe,Kooperationsvereinbarung mit dem Landesjugendamt

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Häufige Fragen zu Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)

Wer kann Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung) beantragen?

anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)?

Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen