Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Bei einem Vorhaben von landesweiter Bedeutung müssen Sie erfolgreich an einem Auswahlverfahren des Landesjugendamtes teilgenommen haben.
Erforderliche Unterlagen
- fachlich fundiertes Konzept,Befürwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe,Kooperationsvereinbarung mit dem Landesjugendamt
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)
Wer kann Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung) beantragen?
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)?
Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen