Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Lebenslagen älterer Menschen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Projektträger, die Alltagsbegleitung, Pflegekoordination oder regionale Pflegebudgets umsetzen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.
Frist und Status
Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchengemeinden, Genossenschaften und Stiftungen sowie natürliche und juristische Personen, die das Vorhaben im Freistaat Sachsen umsetzen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Aufstellung der notwendigen Personal- und Sachausgaben,Projektkonzept für regionale Pflegebudgets
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)
Wer kann Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) beantragen?
Projektträger, die Alltagsbegleitung, Pflegekoordination oder regionale Pflegebudgets umsetzen.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)?
Förderbetrag: bis 40.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) beantragen?
Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 40.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen