Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Lebenslagen älterer Menschen.
Antragsberechtigt sind: Projektträger, die Alltagsbegleitung, Pflegekoordination oder regionale Pflegebudgets umsetzen..
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.
Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind als Projektträger für die Alltagsbegleitung: gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchengemeinden, Genossenschaften und Stiftungen, für Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren und für regionale Pflegebudgets: die Landkreise und kreisfreien Städte, als Projektträger für überregionale Projekte und Interessenvertretungen: gemeinnützige, überregionale Vereine und Verbände und bei Modellvorhaben: natürliche und juristische Personen.
Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen umsetzen.
Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter und die zu begleitenden Menschen müssen ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Förderfähige Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren müssen über einen geeigneten Abschluss, entsprechende fachliche Qualifikationen und über einschlägige Berufserfahrungen im Pflege- oder Sozialbereich verfügen.
Für regionale Pflegebudgets müssen Sie ein Projektkonzept vorlegen, in dem Sie die geplante Verwendung des Pflegebudgets darstellen.
Für überregionale Projekte und Interessenvertretungen müssen Sie eine Projektbeschreibung sowie eine Aufstellung der notwendigen Personal- und Sachausgaben einreichen.
Eine Förderung von Modellvorhaben können Sie nur auf der Grundlage von themenspezifischen Förderbekanntmachungen beantragen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenProjektträger, die Alltagsbegleitung, Pflegekoordination oder regionale Pflegebudgets umsetzen.
Förderbetrag: bis 40.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →