Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Lebenslagen älterer Menschen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Projektträger, die Alltagsbegleitung, Pflegekoordination oder regionale Pflegebudgets umsetzen..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.
Frist und Status
Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind als Projektträger für die Alltagsbegleitung: gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchengemeinden, Genossenschaften und Stiftungen, für Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren und für regionale Pflegebudgets: die Landkreise und kreisfreien Städte, als Projektträger für überregionale Projekte und Interessenvertretungen: gemeinnützige, überregionale Vereine und Verbände und bei Modellvorhaben: natürliche und juristische Personen.
Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen umsetzen.
Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter und die zu begleitenden Menschen müssen ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Förderfähige Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren müssen über einen geeigneten Abschluss, entsprechende fachliche Qualifikationen und über einschlägige Berufserfahrungen im Pflege- oder Sozialbereich verfügen.
Für regionale Pflegebudgets müssen Sie ein Projektkonzept vorlegen, in dem Sie die geplante Verwendung des Pflegebudgets darstellen.
Für überregionale Projekte und Interessenvertretungen müssen Sie eine Projektbeschreibung sowie eine Aufstellung der notwendigen Personal- und Sachausgaben einreichen.
Eine Förderung von Modellvorhaben können Sie nur auf der Grundlage von themenspezifischen Förderbekanntmachungen beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Aufstellung der notwendigen Personal- und Sachausgaben,Projektkonzept für regionale Pflegebudgets
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)
Wer kann Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) beantragen?
Projektträger, die Alltagsbegleitung, Pflegekoordination oder regionale Pflegebudgets umsetzen.
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)?
Förderbetrag: bis 40.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) beantragen?
Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 40.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen