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Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Der Freistaat Sachsen unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Lebenslagen älterer Menschen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Projektträger, die Alltagsbegleitung, Pflegekoordination oder regionale Pflegebudgets umsetzen..

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Umsetzung von Vorhaben, durch die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben gefördert wird. Gefördert werden: Projektträger, die 3 oder mehr geeignete natürliche Personen für eine Alltagsbegleitung vermitteln, die Verstetigung der Tätigkeiten von Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren in den Landkreisen und kreisfreien Städten von Sachsen, regionale Pflegebudgets, die der Verbesserung der Versorgung und Teilhabe hilfsbedürftiger Menschen dienen, überregionale, gemeinwohlorientierte Projekte und überregionale Interessenvertretungen in den Bereichen Altenhilfe und Altenarbeit sowie wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen sowie für gesetzgeberische Regelungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter bis zu EUR 80,00 pro Monat als Aufwandsentschädigung; Projektträger erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung pro Alltagsbegleiterin/Alltagsbegleiter von bis zu EUR 20,00 pro Monat, Pflegekoordinatoren EUR 2.890 pro Monat als Pauschale für Personalausgaben für Tätigkeiten in einem Umfang von 40 Wochenstunden; pro Jahr ist die Förderung auf EUR 40.000 pro Antragstellerin/Antragsteller begrenzt, regionale Pflegebudgets pauschal bis zu EUR 50.000 pro Kalenderjahr und Antragstellerin/Antragsteller, überregionale Projekte und Interessenvertretungen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Personal- und Sachausgaben und Modellvorhaben normalerweise bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.

Frist und Status

Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind als Projektträger für die Alltagsbegleitung: gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchengemeinden, Genossenschaften und Stiftungen, für Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren und für regionale Pflegebudgets: die Landkreise und kreisfreien Städte, als Projektträger für überregionale Projekte und Interessenvertretungen: gemeinnützige, überregionale Vereine und Verbände und bei Modellvorhaben: natürliche und juristische Personen.

Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen umsetzen.

Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter und die zu begleitenden Menschen müssen ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Förderfähige Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren müssen über einen geeigneten Abschluss, entsprechende fachliche Qualifikationen und über einschlägige Berufserfahrungen im Pflege- oder Sozialbereich verfügen.

Für regionale Pflegebudgets müssen Sie ein Projektkonzept vorlegen, in dem Sie die geplante Verwendung des Pflegebudgets darstellen.

Für überregionale Projekte und Interessenvertretungen müssen Sie eine Projektbeschreibung sowie eine Aufstellung der notwendigen Personal- und Sachausgaben einreichen.

Eine Förderung von Modellvorhaben können Sie nur auf der Grundlage von themenspezifischen Förderbekanntmachungen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Aufstellung der notwendigen Personal- und Sachausgaben,Projektkonzept für regionale Pflegebudgets

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)

Wer kann Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) beantragen?

Projektträger, die Alltagsbegleitung, Pflegekoordination oder regionale Pflegebudgets umsetzen.

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)?

Förderbetrag: bis 40.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen) beantragen?

Anträge für Alltagsbegleitungen richten Sie jeweils bis zum 30.9. und 31.3. eines Jahres an die SAB.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 40.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen