Förderung der Stiftung „Gutes erlaufen“ – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Stiftung „Gutes erlaufen“
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Stiftung „Gutes erlaufen“ unterstützt vielfältige gemeinnützige Zwecke und ermöglicht die Einreichung von Förderanträgen über ihre Website.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
- von Wissenschaft und Forschung
- der Religion
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 Abgabenordnung (AO), und von Tierseuchen
- der Jugend- und Altenhilfe
- von Kunst und Kultur
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
- des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
- internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- des Sports (Schach gilt als Sport)
- der Heimatpflege und Heimatkunde
- des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
- mildtätige Zwecke
- kirchlicher Zwecke
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die aufgeführten Zwecke müssen nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.
Die Beschaffung von Mittel für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Weitere Informationen
- Link zur Stiftung
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung „Gutes erlaufen“.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Stiftung „Gutes erlaufen“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Stiftung „Gutes erlaufen“
Wer kann Förderung der Stiftung „Gutes erlaufen“ beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Stiftung „Gutes erlaufen“?
Förderbetrag: ab 1.000.000 €.
Bis wann kann man Förderung der Stiftung „Gutes erlaufen“ beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Stiftung „Gutes erlaufen“?
Fördergeber ist Stiftung „Gutes erlaufen“. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 1.000.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Bauten und Denkmalschutz, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Migration, Soziales, Sport und Bewegung, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Wissenschaft und Forschung, Sonstiges
- Förderregion
- Bundesweit