Fördergeber: Stiftung „Gutes erlaufen“
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Die Stiftung „Gutes erlaufen“ unterstützt vielfältige gemeinnützige Zwecke und ermöglicht die Einreichung von Förderanträgen über ihre Website.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die aufgeführten Zwecke müssen nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.
Die Beschaffung von Mittel für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 1.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung „Gutes erlaufen“.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Stiftung „Gutes erlaufen“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: ab 1.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Stiftung „Gutes erlaufen“. Quelle: dsee.
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