Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Stiftung Deutsches Hilfswerk
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk unterstützt soziale Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Menschen in Deutschland. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Weitere Informationen
- Link zur Förderung
• Link zu den Förderinformationen
• Link zu den Fragen und Antworten
• Link zu den Fördergrundsätzen
• Link zum Förderportal
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Deutsches Hilfswerk.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie
Wer kann Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie?
Förderbetrag: bis 300.000 €.
Bis wann kann man Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie?
Fördergeber ist Stiftung Deutsches Hilfswerk. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Soziales
- Förderregion
- Bundesweit