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Antrag möglichSoziales

Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Stiftung Deutsches Hilfswerk

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk unterstützt soziale Projekte zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Menschen in Deutschland. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk vergibt die durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie eingespielten Zweckerträge an soziale Projekte in ganz Deutschland. Gefördert werden sowohl freie gemeinnützige Träger als auch verbandlich organisierte gemeinnützige Träger, die sich für das solidarische Miteinander in Deutschland einsetzen.

Zielgruppen/Bedingungen

Gemäß den Fördergrundsätzen werden soziale Projekte und Initiativen, die sich positiv und unmittelbar auf das Zusammenleben in Deutschland auswirken, gefördert. Die geförderten Projekte sollen die Lebenssituation von Menschen verbessern, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen von Benachteiligung betroffen oder bedroht sind.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Das Anlegen von Anträgen ist jederzeit möglich. Der Vorstand der Stiftung Deutsches Hilfswerk entscheidet zweimal im Jahr im Rahmen von Vergabesitzungen über die Bewerbungen um Fördermittel. Die genauen Bewerbungsfristen finden Sie hier (bitte dort runter scrollen bis „Wichtige Hinweise und Termine“).

Weitere Informationen

  • Link zur Förderung
  • • Link zu den Förderinformationen

    • Link zu den Fragen und Antworten

    • Link zu den Fördergrundsätzen

    • Link zum Förderportal

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Deutsches Hilfswerk.

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie

Wer kann Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie?

Förderbetrag: bis 300.000 €.

Bis wann kann man Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Stiftung Deutsches Hilfswerk/ Deutsche Fernsehlotterie?

Fördergeber ist Stiftung Deutsches Hilfswerk. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Soziales
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

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