VeröffentlichtKinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Soziales

Förderung der Stiftung Deutsche Jugendmarke – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Stiftung Deutsche Jugendmarke

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Die Stiftung Deutsche Jugendmarke unterstützt Projekte in der Kinder- und Jugendhilfe mit Zuschüssen und zinslosen Darlehen. Förderanträge müssen bis zu bestimmten Fristen eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

1965 gründeten das Familien-, das Finanz- und das Postministerium die Stiftung Deutsche Jugendmarke als Förderorganisation für die Kinder- und Jugendhilfe. Seitdem werden Modellprojekte, der Neu-, Um- sowie Ausbau außerschulischer Bildungsorte und wissenschaftliche Studien aus dem Erlös der jährlich erscheinenden Briefmarkenserie „Für die Jugend“ unterstützt – mit bislang mehr als 200 Milionen Euro.

Zielgruppen/Bedingungen

    Förderbereiche:

  • Innovation - Ideen und Methoden für neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe : Die Förderung zukunftsweisender Projekte ist impulsgebend. Daher werden innovative Ideen unterstützt, die Vorbilder für andere Projekte sein können. Der Transfer in die Praxis ist daher ein wichtiger Projektbaustein.
  • Bauen - Erwerb, Neu-, Aus-, und Umbau von bundeszentralen Bildungsorten : Vom Medienzimmer bis zum Therapiezentrum für gewaltgeschädigte Kinder und Jugendliche - mit dem Erlös aus der Jugendmarke unterstützt die Stiftung den Erwerb, Neu-, Aus-, und Umbau von Räumen, die Kindern und Jugendlichen Entwicklung bieten.
  • Forschen - Studien, Projekte und Fortbildungen für die Kinder- und Jugendhilfe : Studien, Fachtagungen und Schulungen sind eine wichtige Basis für erfolgreiche Kinder- und Jugendhilfe und daher ein weiterer Förderschwerpunkt der Stiftung Deutsche Jugendmarke.
  • Zuschüsse für Projekte und Forschungsvorhaben und zinslose Darlehen für Bauvorhaben werden grundsätzlich als Fehlbedarfs-finanzierung gewährt. Im Kosten- und Finanzierungsplan sind eigene Mittel, Eigenleistungen und und Fördermittel Dritter, aber keine Bundesmittel, einzuplanen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Vorüberlegungen... Sind die Förderkriterien grundsätzlich erfüllt? Ist eine finanzielle Beteiligung des Landes möglich und welche weiteren Mittelgeber werden zusätzlich um Unterstützung gebeten? Wurde das Vorhaben der oberste Landesjugendbehörde, dem Landesjugendamt oder dem zuständigen Spitzenverband vorgestellt? ... Beratung... Bevor der Antrag eingereicht werden kann, muss das Vorhaben inklusive der Vorüberlegungen zum Kosten- und Finanzierungsplan vorgestellt werden. Mailen Sie das Konzept vorab an foerderung@jugendmarke.de . Die Stiftung berät und unterstützt dann die folgenden Schritte. ... Einreichung bis zum Antragsschluss per Post und als Scan. Schicken Sie die Antragsformulare mit der ausführlichen Vorhabensbeschreibung und allen Anlagen per Post sowie einen Scan des Antrags und der Beschreibung an foerderung@jugendmarke.de . Zum Antragsschluss müssen sowohl der Scan als auch die postalischen Unterlagen eingegangen sein. 2026 wird am 11. Mai und am 4. November über die Vergabe von Fördermitteln beraten. Die Anträge dafür müssen bis zum 26. März bzw. 24. September  per Post eingehen. Bitte schicken Sie das Antragsformular und die ausführliche Projektbeschreibung zusätzlich in einer PDF-Datei an foerderung(at)jugendmarke.de. Wenn die Unterlagen eingegangen sind erhalten Sie eine Bestätigung und unmittelbar nach der Mitgliederversammlung die Info, wie entschieden wurde.

Weitere Informationen

  • Link zur Förderung

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 24. September 2026. 26. März 2026 24. September 2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Stiftung Deutsche Jugendmarke.

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Häufige Fragen zu Förderung der Stiftung Deutsche Jugendmarke

Wer kann Förderung der Stiftung Deutsche Jugendmarke beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Stiftung Deutsche Jugendmarke?

Förderbetrag: bis 200.000 €.

Bis wann kann man Förderung der Stiftung Deutsche Jugendmarke beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 24. September 2026. 26. März 2026 24. September 2026

Wer ist Fördergeber von Förderung der Stiftung Deutsche Jugendmarke?

Fördergeber ist Stiftung Deutsche Jugendmarke. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Soziales
Antragsfrist
24. September 2026
Förderregion
Bundesweit