Förderung der Sebastian-Cobler-Stiftung für Bürgerrechte – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Stiftung fördert Projekte zur Wahrung der Grundrechte und Gleichberechtigung sowie zur Unterstützung von Verfolgten und Opfern von Straftaten. Anträge sind zweimal jährlich möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
- Die Förderung der Erziehung und Bildung der Allgemeinheit im Sinne des demokratischen Staatswesens, insbesondere der Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und der Abwehr von Einschränkungen und Gefährdungen der Grundrechte.
- Die Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
- Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch, religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Behinderte.
- die Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten, die eine Verletzung von verfassungsrechtlichen Grundrechten oder von Menschenrechten darstellen.
- die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur.
Zweck der Stiftung
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Anschreiben mit Bezifferung der Fördersumme
- Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)
- Finanzplan (Ausgaben/Einnahmen)
- Selbstdarstellung des/der Antragstellenden mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
- unterschriebene Einwilligungserklärung zum Datenschutz (s. Links)
Förderanträge können formlos zweimal im Jahr jeweils bis zum 30. April oder 30. September per Post oder E-Mail eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen sind:
Hinweis: Laufende Personal- und Sachkosten können nicht gefördert werden. Eine Förderung von Buchprojekten ist derzeit nicht möglich.
Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular ( https://www.sebastian-cobler-s... ) an die Stiftung.
Weitere Informationen
- Link zur Förderung
• Download Einwilligungserklärung zum Datenschutz
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. 30. April 2026 30. September 2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Sebastian-Cobler-Stiftung für Bürgerrechte
Wer kann Förderung der Sebastian-Cobler-Stiftung für Bürgerrechte beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Bis wann kann man Förderung der Sebastian-Cobler-Stiftung für Bürgerrechte beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. 30. April 2026 30. September 2026
Wer ist Fördergeber von Förderung der Sebastian-Cobler-Stiftung für Bürgerrechte?
Fördergeber ist Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Bildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Soziales, Sonstiges
- Antragsfrist
- 30. September 2026
- Förderregion
- Bundesweit