VeröffentlichtBildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Soziales, Sonstiges

Förderung der Sebastian-Cobler-Stiftung für Bürgerrechte – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Stiftung fördert Projekte zur Wahrung der Grundrechte und Gleichberechtigung sowie zur Unterstützung von Verfolgten und Opfern von Straftaten. Anträge sind zweimal jährlich möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

    Zweck der Stiftung

  • Die Förderung der Erziehung und Bildung der Allgemeinheit im Sinne des demokratischen Staatswesens, insbesondere der Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und der Abwehr von Einschränkungen und Gefährdungen der Grundrechte.
  • Die Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
  • Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch, religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Behinderte.
  • die Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten, die eine Verletzung von verfassungsrechtlichen Grundrechten oder von Menschenrechten darstellen.
  • die Förderung der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

    Förderanträge können formlos zweimal im Jahr jeweils bis zum 30. April oder 30. September per Post oder E-Mail eingereicht werden.

    Einzureichende Unterlagen sind:

  • Anschreiben mit Bezifferung der Fördersumme
  • Projektbeschreibung (max. 2 Seiten)
  • Finanzplan (Ausgaben/Einnahmen)
  • Selbstdarstellung des/der Antragstellenden mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • unterschriebene Einwilligungserklärung zum Datenschutz (s. Links)
  • Hinweis: Laufende Personal- und Sachkosten können nicht gefördert werden. Eine Förderung von Buchprojekten ist derzeit nicht möglich.

    Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular ( https://www.sebastian-cobler-s... ) an die Stiftung.

Weitere Informationen

  • Link zur Förderung
  • • Download Einwilligungserklärung zum Datenschutz

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. 30. April 2026 30. September 2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte.

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Häufige Fragen zu Förderung der Sebastian-Cobler-Stiftung für Bürgerrechte

Wer kann Förderung der Sebastian-Cobler-Stiftung für Bürgerrechte beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Bis wann kann man Förderung der Sebastian-Cobler-Stiftung für Bürgerrechte beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2026. 30. April 2026 30. September 2026

Wer ist Fördergeber von Förderung der Sebastian-Cobler-Stiftung für Bürgerrechte?

Fördergeber ist Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Bildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Soziales, Sonstiges
Antragsfrist
30. September 2026
Förderregion
Bundesweit