Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 134 Tagen
Wenn Sie in Hessen in touristische Angebote oder Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, andere öffentliche Träger und Destinationsorganisationen, Regionalmanagementgesellschaften und Vereine.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, andere öffentliche Träger und Destinationsorganisationen, Regionalmanagementgesellschaften und Vereine.
Bei einer Förderung ausschließlich aus GRW - oder Landesmitteln können auch natürliche und juristische Personen gefördert werden, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen.
Vorrangig gefördert werden Maßnahmen in GRW -Gebieten und in EFRE -Vorranggebieten.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, andere öffentliche Träger und Destinationsorganisationen, Regionalmanagementgesellschaften und Vereine
Förderquote: 50 %.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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