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Förderung der regionalen Entwicklung – Tourismus – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie in Hessen in touristische Angebote oder Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, andere öffentliche Träger und Destinationsorganisationen, Regionalmanagementgesellschaften und Vereine.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Investitionen in innovative, qualitativ hochwertige und marktgerechte Tourismus- und Freizeitangebote, die für die Region besonders wirksam sind. Sie erhalten die Förderung für touristische Dienstleistungen. Dazu gehören vor allem Tourismuskonzepte für einzelne touristische Ziele, touristische Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter für Destinationen in Hessen, Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen touristischen Marketingorganisationen, landesweite und regionale Beratungen, um die Qualität im Tourismus zu sichern und zu verbessern. Im Bereich öffentlicher touristischer Infrastruktur bekommen Sie die Förderung für Investitionen in touristische Einrichtungen, die dem Erleben von Natur und Kultur dienen, Einrichtungen des Gesundheitstourismus, vor allem in Kurorten mit entsprechendem Prädikat, Neu- und Umbaumaßnahmen, die der Barrierefreiheit von Tourismuseinrichtungen dienen. Voraussetzung ist die Teilnahme am bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Für touristische Dienstleistungen erhalten Sie bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die öffentliche touristische Infrastruktur bekommen Sie bei einer Förderung aus Landesmitteln oder Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stammen, beträgt der Zuschuss bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über das Antragsportal der WIBank einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, andere öffentliche Träger und Destinationsorganisationen, Regionalmanagementgesellschaften und Vereine.

Bei einer Förderung ausschließlich aus GRW - oder Landesmitteln können auch natürliche und juristische Personen gefördert werden, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen.

Vorrangig gefördert werden Maßnahmen in GRW -Gebieten und in EFRE -Vorranggebieten.

Bitte beachten Sie darüber hinaus die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung der regionalen Entwicklung – Tourismus

Wer kann Förderung der regionalen Entwicklung – Tourismus beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, andere öffentliche Träger und Destinationsorganisationen, Regionalmanagementgesellschaften und Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der regionalen Entwicklung – Tourismus?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung der regionalen Entwicklung – Tourismus beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der regionalen Entwicklung – Tourismus?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen