Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Hessen unterstützt die Einrichtung von regionalen Gründerzentren zur Förderung neuer Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie neu gegründete Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind für regionale Gründerzentren: kommunale und sonstige öffentliche Träger regionaler Gründerzentren sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, für virtuelle Gründerzentren: juristische Personen, die Träger eines vom Land Hessen bereits beim Aufbau geförderten und bestehenden virtuellen Gründerzentrums sind, für spezialisierte Gründerzentren: juristische Personen, die als Träger eines solchen Gründerzentrums vom Land Hessen für die Umsetzung der Förderung von innovativen Unternehmensneugründungen ausgewählt worden sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Zielgruppe Ihrer Maßnahme müssen Existenzgründerinnen und Existenzgründer und neu gegründete Unternehmen sein, deren Eintragung in das Handelsregister beziehungsweise deren Geschäftsaufnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Das Fördergebiet für alle Gründerzentren sind Ober- und Mittelzentren in Hessen.
Die regionalen Gründerzentren und die virtuellen Gründerzentren werden vor allem in den EFRE -Vorranggebieten und in den regionalen Fördergebieten der GRW gefördert.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Gründerzentrums sichergestellt haben.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren
Wer kann Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren beantragen?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie neu gegründete Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen