Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: August 2026 · Geprüft vor 75 Tagen
Das Land Hessen unterstützt die Einrichtung von regionalen Gründerzentren zur Förderung neuer Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie neu gegründete Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale und sonstige öffentliche Träger regionaler Gründerzentren sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren
Wer kann Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren beantragen?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie neu gegründete Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen