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Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Hessen unterstützt die Einrichtung von regionalen Gründerzentren zur Förderung neuer Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie neu gegründete Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Einrichtung von regionalen, virtuellen und spezialisierten Gründerzentren. Zu regionalen Gründerzentren zählen auch Co-Working Spaces und sogenannte Maker-Spaces, das sind offene Werkstätten. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung, den Aus- und Umbau sowie die Erstausstattung von Gebäuden, die als regionale Gründerzentren genutzt werden, im Fall von virtuellen Gründerzentren laufende Betriebsausgaben sowie Investitionen in die Ausstattung der Räume, die für zentrale Dienste genutzt werden, im Fall von spezialisierten Gründerzentren Ausgaben für die Betreuung und Unterstützung neu gegründeter innovativer Unternehmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale und sonstige öffentliche Träger regionaler Gründerzentren sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen.

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Häufige Fragen zu Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren

Wer kann Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren beantragen?

Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie neu gegründete Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen