Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Hessen unterstützt die Einrichtung von regionalen Gründerzentren zur Förderung neuer Unternehmen.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie neu gegründete Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind für regionale Gründerzentren: kommunale und sonstige öffentliche Träger regionaler Gründerzentren sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, für virtuelle Gründerzentren: juristische Personen, die Träger eines vom Land Hessen bereits beim Aufbau geförderten und bestehenden virtuellen Gründerzentrums sind, für spezialisierte Gründerzentren: juristische Personen, die als Träger eines solchen Gründerzentrums vom Land Hessen für die Umsetzung der Förderung von innovativen Unternehmensneugründungen ausgewählt worden sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Zielgruppe Ihrer Maßnahme müssen Existenzgründerinnen und Existenzgründer und neu gegründete Unternehmen sein, deren Eintragung in das Handelsregister beziehungsweise deren Geschäftsaufnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Das Fördergebiet für alle Gründerzentren sind Ober- und Mittelzentren in Hessen.
Die regionalen Gründerzentren und die virtuellen Gründerzentren werden vor allem in den EFRE -Vorranggebieten und in den regionalen Fördergebieten der GRW gefördert.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Gründerzentrums sichergestellt haben.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenExistenzgründerinnen und Existenzgründer sowie neu gegründete Unternehmen
Förderquote: 50 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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