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Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Angelegenheiten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Vorhaben, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern. Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Kompetenzvermittlung für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter, Jugendarbeit, Strukturverbesserungen der Organisationen sowie Assistenzkräfte für Mitglieder, die aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen. Zuschüsse können für maximal 3 Jahre beantragt werden, wobei bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Termine für die Abgabe Ihres Förderantrages sowie weitere Informationen finden Sie im Internet.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_partizipation". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern es Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind.

Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

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Häufige Fragen zu Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten

Wer kann Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten?

Förderbetrag: bis 6.000 €. Förderquote: 95 %.

Bis wann kann man Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zur Gruppe „bmas_partizipation". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 6.000 €
Förderquote
95 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit