Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Angelegenheiten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Termine für die Abgabe Ihres Förderantrages sowie weitere Informationen finden Sie im Internet.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_partizipation". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern es Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind.
Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten
Wer kann Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten?
Förderbetrag: bis 6.000 €. Förderquote: 95 %.
Bis wann kann man Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zur Gruppe „bmas_partizipation". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 6.000 €
- Förderquote
- 95 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit