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Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Organisationen von Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Vorhaben, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Organisationen Kompetenzen und praktische Erfahrungen vermitteln, die für die Interessensvertretung auf Bundesebene erforderlich sind, Jugendarbeit und Maßnahmen zur Entwicklung der Potenziale von Nachwuchskräften, die zukünftig Leitungsfunktionen in Organisationen übernehmen sollen, Maßnahmen, die der Weiterentwicklung und Strukturverbesserung der Organisationen dienen, einschließlich der Verbesserung der technischen Infrastruktur, der Ausgleich eines behinderungsspezifischen Mehrbedarfs, Assistenzkräfte für Mitglieder von antragsberechtigten Organisationen, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Organisation wegen ihrer Behinderung eine Assistenz benötigen, sowie sonstige Maßnahmen, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisation zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern. Sie können einen Zuschuss für maximal 3 Jahre erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausgaben für Assistenzkräfte dürfen 6.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 95 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Termine für die Abgabe Ihres Förderantrages sowie weitere Informationen finden Sie im Internet.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_partizipation“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern es Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind.

Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten

Wer kann Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten?

Förderbetrag: bis 6.000 €. Förderquote: 95 %.

Bis wann kann man Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten zur Gruppe „bmas_partizipation". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 6.000 €
Förderquote
95 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit