Fördergeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Apothekerin und Apotheker eine öffentliche Apotheke im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Apotheke barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Apothekerinnen und Apotheker.
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 40.000 €.
Antrag bitte schriftlich einreichen.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Apothekerinnen und Apotheker als natürliche Personen, die im Rahmen der pharmazeutischen Versorgung in einer öffentlichen Apotheke durch Neugründung oder Übernahme den Apothekenbetrieb aufnehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die öffentliche Apotheke muss sich in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen befinden,Sie müssen den Apothekenbetrieb innerhalb von 7 Tagen nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch die zuständige Behörde aufnehmen,Sie müssen sich verpflichten, den Apothekenbetrieb für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die pharmazeutische Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben,Sie dürfen nicht vor dem Eintritt der Bestandskraft der Bewilligung mit der Niederlassung beziehungsweise den Maßnahmen zur Vorbereitung des Apothekenbetriebs begonnen haben.
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Jetzt Projekt prüfenApothekerinnen und Apotheker
Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €.
Antrag bitte schriftlich einreichen.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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