Fördergeber: Freistaat Thüringen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und Geräteausstattung in Thüringen.
Antragsberechtigt sind: staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Thüringen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Thüringen.
Die Vorhaben müssen sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen zuordnen lassen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob FTI-Thüringen FORSCHUNG zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenstaatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Thüringen
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 90 %.
Die Wettbewerbsaufrufe und deren Rahmenbedingungen werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Fördergeber ist Freistaat Thüringen. Quelle: tab.
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