Förderung der Nahmobilität – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Projekte zur Verbesserung der nicht motorisierten Mobilität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 20.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Nahmobilität
Wer kann Förderung der Nahmobilität beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Nahmobilität?
Förderbetrag: 2.000 € – 20.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Nahmobilität?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Vereine
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 20.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen