Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie Projekte für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 20.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen, für die die Kommunen zuständig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um ein abgegrenztes Projekt handeln.
Ihr Projekt muss geeignet sein, sicheren Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten, die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu stärken, die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen sowie motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern.
Sie müssen das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant haben.
Wenn Sie das Vorhaben umsetzen, müssen Sie die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen und das Vorhaben mit anderen städtebaulichen und verkehrlichen Maßnahmen abstimmen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen
Förderbetrag: 2.000 € – 20.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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