VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

In Hamburg erhalten Sie Zuschüsse für die Errichtung und Modernisierung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm „Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand“ unterstützt die Schaffung sicherer und komfortabler Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und die Verbesserung von bestehenden Anlagen. Sie können hochwertige Fahrradabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Raums neu errichten oder modernisieren, auch mit Ladeanschluss für E-Bikes. Die Lösungen sind leicht zugänglich, witterungsgeschützt und diebstahlsicher. Förderfähig sind: die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen den Umbau von Räumen in Keller-, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen, die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen (Fahrradkäfigen), den Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern, die Herstellung von Elektroanschlüssen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen. Über die Zusatzkomponenten hinaus können Investitionen für Maßnahmen an bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird, zum Beispiel ein besserer Witterungs- oder Diebstahlschutz oder bei der Zugänglichkeit der Anlage, gefördert werden. Sie sind antragsberechtigt als Eigentümerin, Eigentümer sowie Eigentümergemeinschaften, Mieterinnen oder Mieter (mit Zustimmung der Vermieter oder des Vermieters) oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte) von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Zusatzkomponenten werden mit einem Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Über Zusatzkomponenten hinausgehende Investitionskosten werden mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent gefördert. Die Förderung beträgt insgesamt maximal 300,00 EUR pro Fahrradabstellplatz und maximal 400,00 EUR pro Abstellplatz mit Elektroanschluss. Die Zuschusshöhe ist je Antragstellenden auf 60.000 EUR innerhalb von 2 Jahren begrenzt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.

Frist und Status

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und mängelfrei einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben und weitere Bestimmungen gemäß entsprechender Förderrichtlinie ein.

Wenn Sie ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Sprachen Der Antrag kann nur auf Deutsch gestellt werden.

weitere Informationen Für weitere Informationen zu den Eigenschaften von hochwertigen Fahrradabstellanlagen wird der Leitfaden „Fahrradparken im Quartier“ (siehe weiterführende Links) empfohlen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular im Original per Post,Legitimationsnachweis des/der Bauherren (Personalausweise/Registerauszug),Aktueller Grundbuchauszug,Flurkarte/Lageplan mit gekennzeichnetem Standort,Bemaßte Skizze,Fotos von der geplanten Aufstellfläche,Beschreibung der beantragten Maßnahme,Kostenvoranschlag/Angebote,Produktbroschüre (gegebenenfalls Auszug),Baugenehmigung, falls erforderlich,Zustimmung des Denkmalschutzamtes bei vorliegender Denkmalwürdigkeit,Zustimmung des Grundstückeigentümers (bei Antragstellung durch Mieter),WEG-Verwalter-Vollmacht (bei WEG),WEG-Protokoll mit Beschlussfassung der Maßnahme

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand

Wer kann Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand?

Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand beantragen?

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und mängelfrei einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand?

Fördergeber ist Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 60.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg