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Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

In Hamburg erhalten Sie Zuschüsse für die Errichtung und Modernisierung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm „Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand“ unterstützt die Schaffung sicherer und komfortabler Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und die Verbesserung von bestehenden Anlagen. Sie können hochwertige Fahrradabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Raums neu errichten oder modernisieren, auch mit Ladeanschluss für E-Bikes. Die Lösungen sind leicht zugänglich, witterungsgeschützt und diebstahlsicher. Förderfähig sind: die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen, die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen, der Umbau von Räumen in Keller-, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen, die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen (Fahrradkäfigen), den Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern, die Herstellung von Elektroanschlüssen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen. Über die Zusatzkomponenten hinaus können Investitionen für Maßnahmen an bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird, gefördert werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.

Frist und Status

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und mängelfrei einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen, deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt wurden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular im Original per Post,Legitimationsnachweis des/der Bauherren (Personalausweise/Registerauszug),Aktueller Grundbuchauszug,Flurkarte/Lageplan mit gekennzeichnetem Standort,Bemaßte Skizze,Fotos von der geplanten Aufstellfläche,Beschreibung der beantragten Maßnahme,Kostenvoranschlag/Angebote,Produktbroschüre (gegebenenfalls Auszug),Baugenehmigung, falls erforderlich,Zustimmung des Denkmalschutzamtes bei vorliegender Denkmalwürdigkeit,Zustimmung des Grundstückeigentümers (bei Antragstellung durch Mieter),WEG-Verwalter-Vollmacht (bei WEG),WEG-Protokoll mit Beschlussfassung der Maßnahme

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Häufige Fragen zu Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand

Wer kann Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand?

Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand beantragen?

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und mängelfrei einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand?

Fördergeber ist Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 60.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hamburg