Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
In Hamburg erhalten Sie Zuschüsse für die Errichtung und Modernisierung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.
Frist und Status
Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und mängelfrei einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen, deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt wurden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular im Original per Post,Legitimationsnachweis des/der Bauherren (Personalausweise/Registerauszug),Aktueller Grundbuchauszug,Flurkarte/Lageplan mit gekennzeichnetem Standort,Bemaßte Skizze,Fotos von der geplanten Aufstellfläche,Beschreibung der beantragten Maßnahme,Kostenvoranschlag/Angebote,Produktbroschüre (gegebenenfalls Auszug),Baugenehmigung, falls erforderlich,Zustimmung des Denkmalschutzamtes bei vorliegender Denkmalwürdigkeit,Zustimmung des Grundstückeigentümers (bei Antragstellung durch Mieter),WEG-Verwalter-Vollmacht (bei WEG),WEG-Protokoll mit Beschlussfassung der Maßnahme
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Wer kann Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand?
Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand beantragen?
Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und mängelfrei einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand?
Fördergeber ist Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 60.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg