Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand – Förderung in Hamburg
Fördergeber: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
In Hamburg erhalten Sie Zuschüsse für die Errichtung und Modernisierung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.
Frist und Status
Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und mängelfrei einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben und weitere Bestimmungen gemäß entsprechender Förderrichtlinie ein.
Wenn Sie ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Sprachen Der Antrag kann nur auf Deutsch gestellt werden.
weitere Informationen Für weitere Informationen zu den Eigenschaften von hochwertigen Fahrradabstellanlagen wird der Leitfaden „Fahrradparken im Quartier“ (siehe weiterführende Links) empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular im Original per Post,Legitimationsnachweis des/der Bauherren (Personalausweise/Registerauszug),Aktueller Grundbuchauszug,Flurkarte/Lageplan mit gekennzeichnetem Standort,Bemaßte Skizze,Fotos von der geplanten Aufstellfläche,Beschreibung der beantragten Maßnahme,Kostenvoranschlag/Angebote,Produktbroschüre (gegebenenfalls Auszug),Baugenehmigung, falls erforderlich,Zustimmung des Denkmalschutzamtes bei vorliegender Denkmalwürdigkeit,Zustimmung des Grundstückeigentümers (bei Antragstellung durch Mieter),WEG-Verwalter-Vollmacht (bei WEG),WEG-Protokoll mit Beschlussfassung der Maßnahme
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Wer kann Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand?
Förderbetrag: bis 60.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand beantragen?
Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und mängelfrei einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand?
Fördergeber ist Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 60.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hamburg