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Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Unternehmen können Zuschüsse für die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen. Sie erhalten die Förderung für Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren, deren Einsatz zu folgenden Emissionsminderungen führt: Die Minderung der Partikelmasse (PM) beträgt mindestens 90 Prozent, Die Minderung der Stickstoffemissionen (NOX) beträgt mindestens 70 Prozent. Die prozentualen Minderungsanforderungen der Partikelmasse (PM) und der Stickstoffemissionen (NOX) erreichen Sie durch eine gleichwertige kombinierte Minderung von Partikel- und Stickstoffoxidemissionen des Motors. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, die sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet: für große Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent, für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent, maximal 300.000 EUR je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren. Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_nachruestung_binnenschiff". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nicht förderfähig

  • Keine spezifischen Ausschlüsse erwähnt.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung,Herstellererklärung oder messtechnische Nachweise einer zertifizierten Prüfstelle

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Häufige Fragen zu Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Wer kann Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen beantragen?

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen?

Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen?

Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen zur Gruppe „bmdv_nachruestung_binnenschiff". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit