Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Unternehmen können Zuschüsse für die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_nachruestung_binnenschiff“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
- •Keine spezifischen Ausschlüsse erwähnt.
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung,Herstellererklärung oder messtechnische Nachweise einer zertifizierten Prüfstelle
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen
Wer kann Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen beantragen?
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen?
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen?
Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen zur Gruppe „bmdv_nachruestung_binnenschiff". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit