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Antrag möglichZuschuss

Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste, die der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste entsprechen. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung: vorbereitende Maßnahmen zur Unterstützung der Konzipierung und späteren Durchführung der Strategie,Verwaltung, Begleitung und Evaluierung der von der Verwaltungsbehörde genehmigten Strategie,Durchführung von Vorhaben, die im Rahmen der Strategie ausgewählt wurden,Kooperationstätigkeiten und deren Vorbereitung ausgewählt im Rahmen der Strategie. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent bei privatrechtlichen Antragstellenden, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,bei Vorhaben von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder Branchenverbänden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,bei öffentlich-rechtlichen Antragstellenden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Ausgaben müssen bei öffentlich-rechtlichen Antragstellenden mindestens EUR 10.000 und bei privatrechtlichen Antragstellenden mindestens EUR 3.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein. Die Auswahl der förderfähigen Vorhaben nimmt die „Lokale Fischereiaktionsgruppe“ (FLAG) vor.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021–2027 im Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen vom EMFAF-Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien ausgewählt werden.Sie müssen Ihr Vorhaben im Fischwirtschaftsgebiet Niedersächsische Nordseeküste durchführen.

Das sind Landkreis Leer: Gemeinde Jemgum,Landkreis Aurich: Gemeinde Krummhörn, Stadt Norden, Gemeinde Dornum,Landkreis Wittmund: Samtgemeinde Esens, Stadt Wittmund,Landkreis Friesland: Gemeinde Wangerland, Stadt Varel,Landkreis Wesermarsch: Gemeinde Butjadingen, Stadt Brake (Unterweser), sowieLandkreis Cuxhaven: Stadt Cuxhaven, Gemeinde Wurster Nordseeküste.

Sie müssen über die notwendige Fachkompetenz verfügen und für das spezifische Vorhaben geeignet sein.Wenn Ihre Maßnahme ausschließlich eine kommerzielle Komponente beinhaltet, müssen Sie die betriebswirtschaftliche Rentabilität Ihres Vorhabens gesichert haben.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren ab Abschlusszahlung für Bauten und bauliche Anlagen sowie von 5 Jahren ab Abschlusszahlung für Maschinen, Einrichtungen, Geräte und sonstige beschaffte Gegenstände beachten.

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Häufige Fragen zu Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste

Wer kann Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste beantragen?

Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste?

Förderbetrag: 3.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste beantragen?

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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