Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 100.000 €.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021–2027 im Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen vom EMFAF-Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien ausgewählt werden.Sie müssen Ihr Vorhaben im Fischwirtschaftsgebiet Niedersächsische Nordseeküste durchführen.
Das sind Landkreis Leer: Gemeinde Jemgum,Landkreis Aurich: Gemeinde Krummhörn, Stadt Norden, Gemeinde Dornum,Landkreis Wittmund: Samtgemeinde Esens, Stadt Wittmund,Landkreis Friesland: Gemeinde Wangerland, Stadt Varel,Landkreis Wesermarsch: Gemeinde Butjadingen, Stadt Brake (Unterweser), sowieLandkreis Cuxhaven: Stadt Cuxhaven, Gemeinde Wurster Nordseeküste.
Sie müssen über die notwendige Fachkompetenz verfügen und für das spezifische Vorhaben geeignet sein.Wenn Ihre Maßnahme ausschließlich eine kommerzielle Komponente beinhaltet, müssen Sie die betriebswirtschaftliche Rentabilität Ihres Vorhabens gesichert haben.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren ab Abschlusszahlung für Bauten und bauliche Anlagen sowie von 5 Jahren ab Abschlusszahlung für Maschinen, Einrichtungen, Geräte und sonstige beschaffte Gegenstände beachten.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Förderbetrag: 3.000 € – 100.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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