Fördergeber: LEGITAS-Stiftung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die LEGITAS-Stiftung unterstützt gemeinnützige Vereine bei Projekten für Kinder und Jugendliche mit finanziellen Mitteln. Die Förderung erfolgt unter bestimmten Bedingungen, einschließlich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Die LEGITAS-Stiftung fördert ein Vorhaben nur dann, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 35.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung
Fördergeber und Antragstelle: LEGITAS-Stiftung.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der LEGITAS-Stiftung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: ab 35.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist LEGITAS-Stiftung. Quelle: dsee.
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