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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Fischereiunternehmen oder als Fischereigenossenschaft in Schleswig-Holstein Maßnahmen für eine sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige, innovative und wissensbasierte Fischerei planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei, Fischereigenossenschaften.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Fischerin und Fischer und als Fischereigenossenschaft bei Ihren Investitionen in die Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs durch eine Fischerin und einen Fischer,Investitionen zur Diversifizierung der betrieblichen Tätigkeit sowie des Einkommens von Fischereiunternehmen durch die Entwicklung ergänzender Tätigkeiten, die entweder mithilfe von Fischereifahrzeugen erfolgen oder die anderweitig einen engen Bezug zur Fischereitätigkeit Ihres Unternehmens aufweisen,Investitionen zur Verbesserung der ökonomischen Nachhaltigkeit der Fischerei, etwa zur Verarbeitung von Fängen direkt an Bord Ihres Fischereifahrzeugs, zum Schutz von Fängen vor Säugetieren und/oder Vögeln sowie zur Steigerung des Mehrwerts und der Qualität der Fänge,Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord Ihres Fischereifahrzeugs sowie in Fischereihäfen und auf Fischereigrundstücken,Investitionen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei, insbesondere durch den Einsatz nachhaltiger Fangtechniken und/oder selektiver Fanggeräte an Bord Ihres Fischereifahrzeugs zur Reduzierung der Umweltauswirkungen fischereilicher Aktivitäten,Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Fischereifahrzeugs, etwa im Bereich der Hydrodynamik und/oder des Antriebssystem,Investitionen in den Austausch oder die Modernisierung von Motoren an Bord Ihres Fischereifahrzeugs,Investitionen an Bord Ihres Fischereifahrzeugs für Zwecke der Fischereikontrolle, etwa Verfolgungs-, Melde- und Fernüberwachungssysteme,Vorhaben der Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme sowie von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller. Auch die Höhe der Bagatellgrenze hängt von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und von der Art Ihrer Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Frist und Status

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind haupterwerbliche Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei,Unternehmen der Erwerbs-Binnenfischerei sowieZusammenschlüsse von Fischereiunternehmen zu anerkannten Erzeugerorganisationen und Fischereigenossenschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen.Als für die Betriebsführung verantwortliche Person müssen Sie zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung sein.Ihr Fahrzeug der Kutter- und Küstenfischerei ist förderfähig, wenn es in einem schleswig-holsteinischen Hafen registriert ist,Sie mit ihm in den beiden Kalenderjahren vor Antragstellung an insgesamt mindestens 60 Tagen auf See gefischt haben,es für die Dauer der Zweckbindungsfrist zum vollen Zeitwert versichert ist.

Ihr Fahrzeug der Binnenfischerei ist förderfähig, wenn Sie mit diesem ausschließlich in Binnengewässern fischen.Ihr Vorhaben muss eine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen.Sie halten die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren ein.Ihre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind kurzlebige Wirtschaftsgüter (Material, dessen Lebensdauer normalerweisel ein Jahr nicht übersteigt), Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten, Betriebskosten sowie Ersatzbeschaffungen,Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.

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Häufige Fragen zu Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei

Wer kann Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei beantragen?

Unternehmen der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei, Fischereigenossenschaften

Bis wann kann man Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei beantragen?

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
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