Förderung der Kulturstiftung der Länder – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Die Kulturstiftung der Länder unterstützt bedeutende Ausstellungen von öffentlichen Einrichtungen mit einem Mindestbudget von 250.000 Euro durch anteilige Förderung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
- kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
- die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
- deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
- die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
- die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
- die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
- die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
- die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
- die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.
Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Weitere Informationen
- Link zur Stiftung
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 15. Dezember 2026. 15. Juni 2026 15. Dezember 2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Kulturstiftung der Länder
Wer kann Förderung der Kulturstiftung der Länder beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Kulturstiftung der Länder?
Förderbetrag: ab 250.000 €.
Bis wann kann man Förderung der Kulturstiftung der Länder beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 15. Dezember 2026. 15. Juni 2026 15. Dezember 2026
Wer ist Fördergeber von Förderung der Kulturstiftung der Länder?
Fördergeber ist Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 250.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Kultur, Medien und Musik
- Antragsfrist
- 15. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit