VeröffentlichtKultur, Medien und Musik

Förderung der Kulturstiftung der Länder – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Die Kulturstiftung der Länder unterstützt bedeutende Ausstellungen von öffentlichen Einrichtungen mit einem Mindestbudget von 250.000 Euro durch anteilige Förderung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Der Kosmos der Kulturstiftung der Länder: Bewahren, Vermitteln, Erhalten der Schätze aus Kunst und Kulturgeschichte. Mit Initiativen und durch die Förderung kultureller Institutionen engagiert sich die Stiftung darüber hinaus als kulturpolitischer Akteur, wie beispielsweise in der kulturellen Bildung oder der wissenschaftlichen Erforschung von Kulturgutverlusten in Deutschland.

Zielgruppen/Bedingungen

    Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Die Kulturstiftung der Länder fördert solche Vorhaben immer nur anteilig.

  • kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung
  • die von öffentlichen Einrichtungen (Museen, Bibliotheken, Archiven) konzipiert und als temporäre Ausstellungen ausgerichtet werden;
  • deren vorgesehenes Budget in der Regel mindestens 250.000 Euro beträgt;
  • die von den eigenen Beständen ausgehen und diese als Schwerpunkt oder Kern in die Konzeption einbeziehen;
  • die thematisch aus Phänomenen, Ereignissen, Kulturregionen, Orten oder Sammlungen entwickelt und regional verankert, aber international bedeutsam sind;
  • die wissenschaftlich durch die ausstellenden Einrichtungen erarbeitet werden;
  • die in ihrer interdisziplinären Erarbeitung vorbildlich wirken;
  • die eine besucher- und zielgruppenorientierte Präsentation und Vermittlung anstreben;
  • die hinsichtlich der wissenschaftlichen Ergebnisse und der getätigten Investitionen nachhaltig wirken.
  • Grundsätzlich nicht förderwürdig sind die Ersteinrichtung oder die Neukonzeption von Dauerausstellungen sowie Ausstellungen, die ausschließlich im Ausland stattfinden.

    Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Terminvereinbarungsanfragen und Antragsdokumente sind in digitaler Form an KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE zu senden. Zudem wünscht sich die Stiftung, dass im Falle einer Antragsstellung zuerst telefonisch Kontakt aufgenommen wird.

Weitere Informationen

  • Link zur Stiftung

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. Dezember 2026. 15. Juni 2026 15. Dezember 2026

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts.

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Häufige Fragen zu Förderung der Kulturstiftung der Länder

Wer kann Förderung der Kulturstiftung der Länder beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Kulturstiftung der Länder?

Förderbetrag: ab 250.000 €.

Bis wann kann man Förderung der Kulturstiftung der Länder beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. Dezember 2026. 15. Juni 2026 15. Dezember 2026

Wer ist Fördergeber von Förderung der Kulturstiftung der Länder?

Fördergeber ist Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Kultur, Medien und Musik
Antragsfrist
15. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit