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Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Freistaat Sachsen unterstützt kommunale Gebietskörperschaften bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie bei der kommunalpräventiven Arbeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie für Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Antrag zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe.

Vor Antragstellung ist eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates im Freistaat Sachsen verpflichtend.

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Häufige Fragen zu Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)

Wer kann Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) beantragen?

Anträge müssen zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen