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Antrag möglichZuschuss

Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Wenn Sie Präventionsmaßnahmen planen, mit denen die öffentliche Sicherheit erhöht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie bei der kommunalpräventiven Arbeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung. Die Förderung erhalten Sie für Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Anspruch nehmen. Richten Sie Ihren Antrag zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge müssen zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe.

Sie können die bewilligten Mittel an Dritte weiterleiten.

Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.

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Häufige Fragen zu Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)

Wer kann Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) beantragen?

Anträge müssen zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung des Radwegebaues im Salzlandkreis
  • → Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)
  • → Förderung von Fanprojekten

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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