Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie Präventionsmaßnahmen planen, mit denen die öffentliche Sicherheit erhöht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Anträge müssen zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe.
Sie können die bewilligten Mittel an Dritte weiterleiten.
Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung
Förderquote: 90 %.
Anträge müssen zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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