Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Präventionsmaßnahmen planen, mit denen die öffentliche Sicherheit erhöht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Anträge müssen zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe.
Sie können die bewilligten Mittel an Dritte weiterleiten.
Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)
Wer kann Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) beantragen?
Anträge müssen zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen