Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt kommunale Gebietskörperschaften bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie bei der kommunalpräventiven Arbeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Anträge müssen zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe.
Vor Antragstellung ist eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates im Freistaat Sachsen verpflichtend.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)
Wer kann Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) beantragen?
Anträge müssen zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen