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Förderung der Jugendverbandsarbeit – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Förderung der Jugendverbandsarbeit unterstützt die Interessenvertretung junger Menschen und die Weiterentwicklung von Jugendverbänden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Jugendverbände und Jugendgruppen.

Was wird gefördert?

In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Der Landesjugendring Brandenburg e.V. ist die Arbeitsgemeinschaft der brandenburgweit tätigen Jugendverbände und ist für die Weitergabe von öffentlichen Mitteln zur Förderung der Jugendverbandsarbeit zuständig.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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Häufige Fragen zu Förderung der Jugendverbandsarbeit

Wer kann Förderung der Jugendverbandsarbeit beantragen?

Jugendverbände und Jugendgruppen

Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendverbandsarbeit?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Quelle: mbjs_brandenburg.

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