Förderung der Jugendfreiwilligendienste – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Brandenburg fördert die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten zur Verbesserung der Ausbildungs-, Berufs- und Studierfähigkeit junger Menschen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 50 €.
Frist und Status
Antragsfristen gibt die ILB bekannt.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nach § 10 des Jugendfreiwilligengesetzes zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen.
Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Jugendfreiwilligendienste
Wer kann Förderung der Jugendfreiwilligendienste beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Jugendfreiwilligendienste?
Förderbetrag: ab 50 €.
Bis wann kann man Förderung der Jugendfreiwilligendienste beantragen?
Antragsfristen gibt die ILB bekannt.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendfreiwilligendienste?
Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg