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Förderung der Jugendfreiwilligendienste – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Land Brandenburg fördert die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten zur Verbesserung der Ausbildungs-, Berufs- und Studierfähigkeit junger Menschen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten. Sie erhalten die Förderung für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Soziale Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport), das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur (FSJ K) und das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D). Die Höhe beträgt pro Teilnahmemonat beim FÖJ 530,93 EUR, beim FSJ KiJu und beim FSJ Sport je 417,00 EUR sowie beim FSJ K und beim FSJ D je 496,00 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei einer Förderhöhe von 50.000 EUR. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu bestimmten Stichtagen vor dem Start der Freiwilligendienste über das ILB-Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 50 €.

Frist und Status

Antragsfristen gibt die ILB bekannt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nach § 10 des Jugendfreiwilligengesetzes zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen.

Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

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Häufige Fragen zu Förderung der Jugendfreiwilligendienste

Wer kann Förderung der Jugendfreiwilligendienste beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Jugendfreiwilligendienste?

Förderbetrag: ab 50 €.

Bis wann kann man Förderung der Jugendfreiwilligendienste beantragen?

Antragsfristen gibt die ILB bekannt.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendfreiwilligendienste?

Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg