Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Wenn Sie im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten die Ausbildungs-, Berufs- und die Studierfähigkeit junger Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei ab 50 €.
Antragsfristen gibt die ILB bekannt.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind nach § 10 des Jugendfreiwilligengesetzes zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen dafür sorgen, dass die Teilnehmenden nach der Bundesrichtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste sozialpädagogisch betreut werden.
Bei den Freiwilligen muss es sich um junge Menschen handeln, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
Sie müssen eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen unter fachlich qualifizierter Anleitung gewährleisten.
Im besten Fall erzielen Sie dadurch eine gezielte Berufs- und Studienorientierung.
Sie müssen die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der gesamten Umsetzung der Förderung gewährleisten.
Sie müssen den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter einhalten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 50 €.
Antragsfristen gibt die ILB bekannt.
Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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