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Förderung der Jugendfreiwilligendienste – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Wenn Sie im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten die Ausbildungs-, Berufs- und die Studierfähigkeit junger Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten. Sie erhalten die Förderung für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), das Freiwillige Soziale Jahr in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Sport (FSJ KiJu sowie FSJ Sport), das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur (FSJ K) und das Freiwillige Soziale Jahr in der Denkmalpflege (FSJ D). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt pro Teilnahmemonat beim FÖJ 530,93 EUR, beim FSJ KiJu und beim FSJ Sport je 417,00 EUR sowie beim FSJ K und beim FSJ D je 496,00 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei einer Förderhöhe von 50.000 EUR. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu bestimmten Stichtagen vor dem Start der Freiwilligendienste über das ILB -Kundenportal bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Antragsfristen gibt die ILB bekannt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 50 €.

Frist und Status

Antragsfristen gibt die ILB bekannt.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nach § 10 des Jugendfreiwilligengesetzes zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen dafür sorgen, dass die Teilnehmenden nach der Bundesrichtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste sozialpädagogisch betreut werden.

Bei den Freiwilligen muss es sich um junge Menschen handeln, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27.

Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

Sie müssen eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen unter fachlich qualifizierter Anleitung gewährleisten.

Im besten Fall erzielen Sie dadurch eine gezielte Berufs- und Studienorientierung.

Sie müssen die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der gesamten Umsetzung der Förderung gewährleisten.

Sie müssen den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter einhalten.

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Häufige Fragen zu Förderung der Jugendfreiwilligendienste

Wer kann Förderung der Jugendfreiwilligendienste beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Jugendfreiwilligendienste?

Förderbetrag: ab 50 €.

Bis wann kann man Förderung der Jugendfreiwilligendienste beantragen?

Antragsfristen gibt die ILB bekannt.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendfreiwilligendienste?

Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg