Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Investitionen in nicht bundeseigene öffentliche Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen
Wer kann Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen beantragen?
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen?
Förderquote: 85 %.
Bis wann kann man Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen beantragen?
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz