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Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Investitionen in nicht bundeseigene öffentliche Eisenbahninfrastrukturen außerhalb des Rheinland-Pfalz-Taktes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen an öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen ohne tägliche Personennahverkehre im Rheinland-Pfalz-Takt, die von nicht bundeseigenen Eisenbahnen betrieben werden. Sie bekommen die Förderung für einmalige Investitionen für die Reaktivierung oder nachhaltige Ertüchtigung sowie entsprechende vorab erfolgende Planungsleistungen und auf mehrere Jahre verteilte Investitionen zur Erhaltung der Betriebssicherheit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, wobei bei Gesamtmaßnahmen bis zu 85 Prozent und bei Einzelmaßnahmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

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Häufige Fragen zu Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen

Wer kann Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen?

Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen beantragen?

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz