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Förderung der internationalen Kooperation – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Die Landesregierung unterstützt die internationale Zusammenarbeit durch finanzielle Mittel für Projekte und Aktionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, Gemeinden, Städte und Landkreise, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Landesregierung unterstützt die internationale Zusammenarbeit auch durch finanzielle Mittel. Fördermittel können bei der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur beantragt werden, beispielsweise für: Aktionen und Projekte, die bestehende Regionalpartnerschaften des Landes begleiten oder der Anbahnung bzw. Verstetigung interregionaler Kooperationen dienen, internationale Jugendbegegnungen mit nichttouristischem Charakter, Vorhaben im Bereich kommunaler Partnerschaften. Erläuterungen zu Zielen, Antragsverfahren, förderfähigen Kosten etc. sind den Dokumenten auf der Website zu entnehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass mit einem Projekt, für das eine Förderung beantragt werden soll, erst begonnen werden darf, wenn der Zuwendungsbescheid erteilt oder ein sogenannter 'Vorzeitiger Maßnahmebeginn' genehmigt wurde.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_internatio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung der internationalen Kooperation

Wer kann Förderung der internationalen Kooperation beantragen?

Vereine, Verbände, Gemeinden, Städte und Landkreise, öffentliche Einrichtungen

Bis wann kann man Förderung der internationalen Kooperation beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der internationalen Kooperation?

Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Förderung der internationalen Kooperation mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der internationalen Kooperation zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_internatio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt