Förderung der internationalen Kooperation – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Die Landesregierung unterstützt die internationale Zusammenarbeit durch finanzielle Mittel für Projekte und Aktionen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, Gemeinden, Städte und Landkreise, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_internatio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der internationalen Kooperation
Wer kann Förderung der internationalen Kooperation beantragen?
Vereine, Verbände, Gemeinden, Städte und Landkreise, öffentliche Einrichtungen
Bis wann kann man Förderung der internationalen Kooperation beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung der internationalen Kooperation?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Ist Förderung der internationalen Kooperation mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der internationalen Kooperation zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_internatio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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