Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 220 Tagen
Die Landesregierung unterstützt die internationale Zusammenarbeit durch finanzielle Mittel für Projekte und Aktionen.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, Gemeinden, Städte und Landkreise, öffentliche Einrichtungen.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „land_sachsen_anhalt_internatio“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVereine, Verbände, Gemeinden, Städte und Landkreise, öffentliche Einrichtungen
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der internationalen Kooperation zur Gruppe „land_sachsen_anhalt_internatio". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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