Fördergeber: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 141 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte zur Verbesserung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 5.000 €.
Anträge sind bis 6 Wochen vor Projektbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie sonstige nicht kommerzielle Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 1.500 € – 5.000 €. Förderquote: 80 %.
Anträge sind bis 6 Wochen vor Projektbeginn einzureichen.
Fördergeber ist Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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