Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte zur Verbesserung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 5.000 €.
Frist und Status
Anträge sind bis 6 Wochen vor Projektbeginn einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie sonstige nicht kommerzielle Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Satzung oder des Statuts
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften
Wer kann Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften?
Förderbetrag: 1.500 € – 5.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften beantragen?
Anträge sind bis 6 Wochen vor Projektbeginn einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften?
Fördergeber ist Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.500 € – 5.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern