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Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte zur Verbesserung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Projekten, die Sie im Rahmen der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften durchführen. Die Förderung erhalten Sie vor allem für grenzüberschreitende Begegnungen und Veranstaltungen, Studien- und Informationsreisen, Ausstellungen und Publikationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, normalerweise maximal EUR 1.500. Bei Projekten mit inhaltlicher Beteiligung der Staatskanzlei beträgt die Höhe des Zuschusses maximal EUR 5.000. Ihren Antrag richten Sie bitte bis 6 Wochen vor Beginn Ihres Vorhabens an die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 5.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis 6 Wochen vor Projektbeginn einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen sowie sonstige nicht kommerzielle Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Satzung oder des Statuts

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften

Wer kann Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften?

Förderbetrag: 1.500 € – 5.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften beantragen?

Anträge sind bis 6 Wochen vor Projektbeginn einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der internationalen Beziehungen und regionalen Partnerschaften?

Fördergeber ist Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.500 € – 5.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern