VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen

Zuschüsse für gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt externe Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der Vorlaufforschung, marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes beantragte Vorhaben im Rahmen der Vorlaufforschung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 550.000 EUR, im Rahmen der marktorientierten Forschung und Entwicklung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 400.000 EUR, bei investiven Vorhaben bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, bei kleinen Forschungseinrichtungen mit weniger als 50 Beschäftigten je Einrichtung und Haushaltsjahr normalerweise maximal 250.000 EUR, bei den übrigen Forschungseinrichtungen normalerweise maximal 500.000 EUR. Für die Gesamtlaufzeit der Vorhaben sind 30 Monate vorgesehen, die Sie nicht überschreiten sollen. Für investive Vorhaben endet die Laufzeit meistens am 30. November des Bewilligungsjahres. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der EURONORM GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 550.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_inno_kom". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Rechtlich selbstständige, gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die ihren Sitz oder eine Zweigstelle in einer strukturschwachen Region in Deutschland haben.

Nicht förderfähig

  • Dürfen weder Teil einer Hochschule sein noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft mit entsprechender institutioneller Förderung angehören.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Kooperationsvereinbarung (bei mehreren Forschungseinrichtungen)

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)

Wer kann Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) beantragen?

Gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)?

Förderbetrag: bis 550.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) zur Gruppe „bmwk_inno_kom". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 550.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit