Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen
Zuschüsse für gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 550.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_inno_kom". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Rechtlich selbstständige, gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die ihren Sitz oder eine Zweigstelle in einer strukturschwachen Region in Deutschland haben.
Nicht förderfähig
- •Dürfen weder Teil einer Hochschule sein noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft mit entsprechender institutioneller Förderung angehören.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Kooperationsvereinbarung (bei mehreren Forschungseinrichtungen)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Wer kann Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) beantragen?
Gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)?
Förderbetrag: bis 550.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) zur Gruppe „bmwk_inno_kom". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 550.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit