Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Bestimmte Wirtschaftszweige beziehungsweise Tätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen oder können nur nach einer Einzelfallprüfung gefördert werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung für Investitonsvorhaben nur, wenn diese geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer wesentlich zu erhöhen (sogenannter Primäreffekt).
Mit Ihren Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.
Es werden nur Arbeitsplätze berücksichtigt, bei denen die Stundenvergütung die Lohnuntergrenze (Arbeitnehmerbrutto) nicht unterschreitet und die nicht dauerhaft durch Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer besetzt werden sollen.
Es werden nur Investitionen gefördert, bei denen die Zahl der bei Investitionsbeginn in der zu fördernden Betriebsstätte bestehenden Arbeitsplätze um mindestens 10 Prozent erhöht wird oder bei denen der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen (ohne Sonderabschreibungen) um mindestens 50 Prozent übersteigt.
Nicht gefördert werden Ausgaben für den Grunderwerb, zur Schaffung zusätzlicher Bettenkapazitäten sowie für geringwertige und immaterielle Wirtschaftsgüter.
Gebrauchte Wirtschaftsgüter sind nur bei Betriebsübernahmen oder bei Erwerb durch kleine oder mittlere Unternehmen in der Gründungsphase förderfähig.
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Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 35 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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