Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft aus Mitteln der GRW.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Bestimmte Wirtschaftszweige sind ausgeschlossen oder benötigen eine Einzelfallprüfung.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Wer kann Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 35 %.
Bis wann kann man Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern