Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 142 Tagen
Wenn Sie Vorhaben umsetzen, mit denen die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen vor allem in ländlichen Gebieten verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 45.000 €.
Anträge im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte“ sind hessische Landkreise und Kommunen.
Im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ sind antragsberechtigt: hessische Landkreise für die Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen sowie Erbringerinnen und Erbringer von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V, XI oder XII mit Sitz in Hessen, Bauherrschaft im Sinne von § 56 der Hessischen Bauordnung (HBO), von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen anerkannte Praxisnetze nach § 87b SGB V und hessische Kommunen sowie deren Zweckverbände und Gesellschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn Sie im Baustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ gefördert werden, müssen Sie nachweisen, dass die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber „Gesundheitskoordination“ einen Bachelor -Abschluss aus den Bereichen Gesundheitsökonomie, Gesundheitswissenschaften, Public Health, Versorgungsmanagement oder aus vergleichbaren Bereichen, die dem Aufgabenprofil entsprechen, hat.
Für den Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ beachten Sie bitte: Wenn Sie ein sektorenübergreifendes lokales Gesundheitszentrum aufbauen und in Betrieb nehmen wollen, muss mindestens eine Arztpraxis, die als Lehrpraxis an einer hessischen Universität akkreditiert sein sollte, Bestandteil dieses Gesundheitszentrums sein.
Es muss ein über mindestens 10 Jahre geschlossener Mietvertrag oder eine entsprechende Nutzungsvereinbarung bestehen und Sie müssen das Gesundheitszentrum barrierefrei gestalten.
Wenn Sie eine Zweigpraxis einrichten wollen, müssen Sie die Genehmigung zur Einrichtung einer Zweigpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vorlegen.
Sie erhalten keine Förderung für Ausgaben zum Erwerb eines Vertragsarztsitzes.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 45.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. eingereicht werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.
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