Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Vorhaben umsetzen, mit denen die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen vor allem in ländlichen Gebieten verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 45.000 €.
Frist und Status
Anträge im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte“ sind hessische Landkreise und Kommunen.
Im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ sind antragsberechtigt: hessische Landkreise für die Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen sowie Erbringerinnen und Erbringer von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V, XI oder XII mit Sitz in Hessen, Bauherrschaft im Sinne von § 56 der Hessischen Bauordnung (HBO), von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen anerkannte Praxisnetze nach § 87b SGB V und hessische Kommunen sowie deren Zweckverbände und Gesellschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn Sie im Baustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ gefördert werden, müssen Sie nachweisen, dass die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber „Gesundheitskoordination“ einen Bachelor -Abschluss aus den Bereichen Gesundheitsökonomie, Gesundheitswissenschaften, Public Health, Versorgungsmanagement oder aus vergleichbaren Bereichen, die dem Aufgabenprofil entsprechen, hat.
Für den Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ beachten Sie bitte: Wenn Sie ein sektorenübergreifendes lokales Gesundheitszentrum aufbauen und in Betrieb nehmen wollen, muss mindestens eine Arztpraxis, die als Lehrpraxis an einer hessischen Universität akkreditiert sein sollte, Bestandteil dieses Gesundheitszentrums sein.
Es muss ein über mindestens 10 Jahre geschlossener Mietvertrag oder eine entsprechende Nutzungsvereinbarung bestehen und Sie müssen das Gesundheitszentrum barrierefrei gestalten.
Wenn Sie eine Zweigpraxis einrichten wollen, müssen Sie die Genehmigung zur Einrichtung einer Zweigpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vorlegen.
Sie erhalten keine Förderung für Ausgaben zum Erwerb eines Vertragsarztsitzes.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Qualifikation der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers,Genehmigung zur Einrichtung einer Zweigpraxis (falls zutreffend)
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen
Wer kann Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen?
Förderbetrag: ab 45.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen beantragen?
Anträge im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 45.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen