VeröffentlichtZuschuss

Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Kommunen und Akteure im Gesundheitswesen bei der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen in ländlichen Gebieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune oder als Akteurin oder Akteur im Gesundheitswesen, wenn Sie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche medizinische Versorgung besonders in ländlich strukturierten Räumen aufbauen. Sie erhalten die Förderung in 2 Bausteinen. Im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte“ erhalten Sie als Kommune die Förderung für Personalstellen für die Einrichtung und den Betrieb einer fachübergreifend arbeitenden kommunalen Stelle. Im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ erhalten Sie die Förderung für Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 45.000 €.

Frist und Status

Anträge im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Landkreise und Kommunen sowie Erbringer von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch mit Sitz in Hessen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Qualifikation der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers,Genehmigung zur Einrichtung einer Zweigpraxis (falls zutreffend)

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen

Wer kann Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen?

Förderbetrag: ab 45.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen beantragen?

Anträge im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 45.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen