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Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie Vorhaben umsetzen, mit denen die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen vor allem in ländlichen Gebieten verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune oder als Akteurin oder Akteur im Gesundheitswesen, wenn Sie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche medizinische Versorgung besonders in ländlich strukturierten Räumen aufbauen. Sie erhalten die Förderung in 2 Bausteinen. Im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte“ erhalten Sie als Kommune die Förderung für Personalstellen für die Einrichtung und den Betrieb einer fachübergreifend arbeitenden kommunalen Stelle. Die Aufgaben dieser Stelle umfassen: Geschäftsstelle von Gesundheits- und Präventionskonferenzen, Koordination von Präventionsmaßnahmen sowie Projekte und Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen sowie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen einschließlich der Prüfung und Einwerbung von Drittmitteln. Im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ erhalten Sie die Förderung für Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, Aufbau und Inbetriebnahme von sektorenübergreifenden lokalen Gesundheitszentren, Modellhafte Erprobung von innovativen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen, (Neu-)Gründung oder Übernahme einer Vertragsarztpraxis, (Neu-)Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft, Einrichtung einer Zweigpraxis, Gründung von Außenstellen von Medizinischen Versorgungszentren oder von lokalen Gesundheitszentren, Gründung von mobilen Arztpraxen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe EUR 45.000 pro Jahr für eine Vollzeitstelle oder 2 Teilzeitstellen für einen Zeitraum von 5 Jahren. Die Höhe des Zuschusses im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ beträgt 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, für die Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten 50 Prozent. Wenn Sie ein Vorhaben, das einen sektorenübergreifenden Versorgungsansatz verfolgt, oder ein Vorhaben in einer ländlichen Region umsetzen, erhöht sich Ihr Zuschuss um 20 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Ihren Antrag für „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ können Sie immer einreichen, Ihren Antrag im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können Sie zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 45.000 €.

Frist und Status

Anträge im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte“ sind hessische Landkreise und Kommunen.

Im Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ sind antragsberechtigt: hessische Landkreise für die Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der regionalen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen sowie Erbringerinnen und Erbringer von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V, XI oder XII mit Sitz in Hessen, Bauherrschaft im Sinne von § 56 der Hessischen Bauordnung (HBO), von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen anerkannte Praxisnetze nach § 87b SGB V und hessische Kommunen sowie deren Zweckverbände und Gesellschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn Sie im Baustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ gefördert werden, müssen Sie nachweisen, dass die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber „Gesundheitskoordination“ einen Bachelor -Abschluss aus den Bereichen Gesundheitsökonomie, Gesundheitswissenschaften, Public Health, Versorgungsmanagement oder aus vergleichbaren Bereichen, die dem Aufgabenprofil entsprechen, hat.

Für den Förderbaustein „Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens“ beachten Sie bitte: Wenn Sie ein sektorenübergreifendes lokales Gesundheitszentrum aufbauen und in Betrieb nehmen wollen, muss mindestens eine Arztpraxis, die als Lehrpraxis an einer hessischen Universität akkreditiert sein sollte, Bestandteil dieses Gesundheitszentrums sein.

Es muss ein über mindestens 10 Jahre geschlossener Mietvertrag oder eine entsprechende Nutzungsvereinbarung bestehen und Sie müssen das Gesundheitszentrum barrierefrei gestalten.

Wenn Sie eine Zweigpraxis einrichten wollen, müssen Sie die Genehmigung zur Einrichtung einer Zweigpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vorlegen.

Sie erhalten keine Förderung für Ausgaben zum Erwerb eines Vertragsarztsitzes.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Qualifikation der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers,Genehmigung zur Einrichtung einer Zweigpraxis (falls zutreffend)

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen

Wer kann Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen?

Förderbetrag: ab 45.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen beantragen?

Anträge im Förderbaustein „Kommunale Gesundheitsstrategie“ können zweimal jährlich zum 31.3. und zum 31.10. eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der gesundheitlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Räumen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 45.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen