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Antrag möglichZuschuss

Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Rückkehrberatungsprojekte für Ausländerinnen und Ausländer anbieten, die freiwillig ausreisen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Wenn Sie als Ausländerin und Ausländer aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Baden-Württemberg freiwillig ausreisen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rückkehr- und Reintegrationshilfen bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune, Organisation oder Verein bei der Durchführung von Beratungsprojekten und anderen Maßnahmen, die der freiwilligen Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern in ihre Herkunftsländer oder in aufnahmebereite Drittstaaten dienen. Sie erhalten die Förderung für regionale Rückkehrberatungsprojekte, die unter anderem potenzielle Rückkehrende über die Situation im Herkunftsland beziehungsweise -gebiet informieren, über die aufenthaltsrechtliche Situation im Bundesgebiet aufklären, bei der Organisation der Rückkehr mitwirken,regionale Rückkehrberatungsprojekte, die eine EU-Förderung beantragt haben,Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung, die den Besonderheiten bestimmter Zielgruppen gerecht werden. Ausländerinnen und Ausländer, die nach einer Rückkehrberatung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg freiwillig ausreisen, können Rückkehr- und Reintegrationshilfen bekommen. Sie erhalten im Fall von Rückkehrberatungsprojekten und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Rückkehrberatungsprojekten und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 75.000,EU-geförderten Rückkehrberatungsprojekten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausländerinnen und Ausländer, die freiwillig aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausreisen, bekommen die Zuwendung als Vollfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Rückkehr- und Reintegrationshilfen richtet sich nach den Bestimmungen in der Anlage zur Richtlinie. Richten Sie bitte Ihren Antrag für Rückkehrberatungsprojekte und Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn per E-Mail an das Regierungspräsidium Karlsruhe. Anträge für Personen, die im Rahmen einer Rückkehrberatung in den Erstaufnahmestellen des Landes Baden-Württemberg ausreisen, sind vor der jeweiligen Ausreise schriftlich bei der jeweiligen Rückkehrberatungsstelle in der Erstaufnahmeeinrichtung zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 75.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts oder des internationalen oder öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie weitere in der Flüchtlings- beziehungsweise Migrantenhilfe tätige Organisationen oder Vereine sowiePersonen, die aus Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ausreisen wollen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zielgruppe der Maßnahmen sind drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht besitzen und deshalb zur Ausreise verpflichtet sind (zum Beispiel abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, unerlaubt eingereiste Personen nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes, andere Inhaber von Duldungen),die als Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen,ein nur vorübergehendes Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen besitzen,die bedürftig sind,die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden sind (auch Unionsbürgerinnen und -bürger).

Im Fall von Beratungsprojekten und Maßnahmen sind Sie zur trägerübergreifenden Kooperation und zur Mitarbeit an einer entsprechenden Vernetzung der in Baden-Württemberg durchgeführten Rückkehrprojekte bereit.Rückkehr- und Reintegrationshilfen werden gewährt als pauschale herkunftslandbezogene Leistungen für Staatsangehörige aus migrationspolitisch bedeutsamen Herkunftsländern (siehe Anlage der Richtlinie) oderbedarfsbezogene Leistungen im Einzelfall insbesondere für Personen, die von dem Förderprogramm REAG/GARP ausgeschlossen sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)

Wer kann Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung) beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)?

Förderbetrag: bis 75.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung) beantragen?

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der freiwilligen Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
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  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 75.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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