Fördergeber: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Rückkehrberatungsprojekte für Ausländerinnen und Ausländer anbieten, die freiwillig ausreisen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. Wenn Sie als Ausländerin und Ausländer aus einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Baden-Württemberg freiwillig ausreisen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Rückkehr- und Reintegrationshilfen bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 75.000 €.
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts oder des internationalen oder öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie weitere in der Flüchtlings- beziehungsweise Migrantenhilfe tätige Organisationen oder Vereine sowiePersonen, die aus Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ausreisen wollen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Zielgruppe der Maßnahmen sind drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht besitzen und deshalb zur Ausreise verpflichtet sind (zum Beispiel abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, unerlaubt eingereiste Personen nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes, andere Inhaber von Duldungen),die als Asylbewerberinnen und Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen,ein nur vorübergehendes Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen besitzen,die bedürftig sind,die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden sind (auch Unionsbürgerinnen und -bürger).
Im Fall von Beratungsprojekten und Maßnahmen sind Sie zur trägerübergreifenden Kooperation und zur Mitarbeit an einer entsprechenden Vernetzung der in Baden-Württemberg durchgeführten Rückkehrprojekte bereit.Rückkehr- und Reintegrationshilfen werden gewährt als pauschale herkunftslandbezogene Leistungen für Staatsangehörige aus migrationspolitisch bedeutsamen Herkunftsländern (siehe Anlage der Richtlinie) oderbedarfsbezogene Leistungen im Einzelfall insbesondere für Personen, die von dem Förderprogramm REAG/GARP ausgeschlossen sind.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson
Förderbetrag: bis 75.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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