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Antrag möglichZuschuss

Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Das Programm fördert die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die Förderung wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bereitgestellt. Zielgruppe sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die an der Einstellung ihrer Fangtätigkeit interessiert sind. Das Programm ist bundesweit gültig und thematisiert Aspekte der Wirtschaft und Innovation sowie des Umwelt- und Naturschutzes.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge sind bis zu einer der drei Antragfristen 31.03.2026, 31.12.2026 und 31.12.2027 zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_fischereifonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor

Wer kann Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen

Bis wann kann man Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor beantragen?

Anträge sind bis zu einer der drei Antragfristen 31.03.2026, 31.12.2026 und 31.12.2027 zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor zur Gruppe „bmleh_fischereifonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderquote
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