Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Das Programm fördert die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Anträge sind bis zu einer der drei Antragfristen 31.03.2026, 31.12.2026 und 31.12.2027 zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_fischereifonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor
Wer kann Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen
Bis wann kann man Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor beantragen?
Anträge sind bis zu einer der drei Antragfristen 31.03.2026, 31.12.2026 und 31.12.2027 zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor zur Gruppe „bmleh_fischereifonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit