VeröffentlichtZuschuss

Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zuschüsse zur endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen und Privatpersonen, die eine endgültige Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor anstreben. Die Anträge sind schriftlich unter Verwendung der von der BLE vorgegebenen Muster bis zu einer der drei Antragfristen an die BLE als Bewilligungsbehörde zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Anträge sind bis zu einer der drei Antragfristen 31.03.2026, 31.12.2026 und 31.12.2027 zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmleh_fischereifonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor

Wer kann Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen

Bis wann kann man Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor beantragen?

Anträge sind bis zu einer der drei Antragfristen 31.03.2026, 31.12.2026 und 31.12.2027 zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor zur Gruppe „bmleh_fischereifonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit