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Förderung der Einstiegsqualifizierung – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesagentur für Arbeit (BA)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Unterstützung für Unternehmen, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung anbieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung anbieten.

Was wird gefördert?

Die Bundesregierung unterstützt Sie als Unternehmen bei der betrieblichen Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die als Brücke in die Berufsausbildung dient. Als Betrieb, der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbietet, können Sie einen Zuschuss für die Vergütung erhalten. Sie vereinbaren eine Vergütung mit dem Auszubildenden. Die Höhe des Zuschusses beträgt die vereinbarte Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss beträgt maximal 247 EUR. Fahrtkosten können zudem gefördert werden. Die jeweilige Kammer stellt über die erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus. Anträge stellen Sie bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 247 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesagentur für Arbeit (BA).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ba_einstiegsqualifizierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung anbieten.

Die Einstiegsqualifizierung muss auf der Grundlage eines Vertrags durchgeführt werden und auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche und junge Erwachsene
  • die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen
  • die in Ihrem Unternehmen bereits eine betriebliche Einstiegsqualifikation durchlaufen haben oder die in den letzten 3 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren.

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Häufige Fragen zu Förderung der Einstiegsqualifizierung

Wer kann Förderung der Einstiegsqualifizierung beantragen?

Unternehmen, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz eine Einstiegsqualifizierung anbieten

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Einstiegsqualifizierung?

Förderbetrag: bis 247 €.

Bis wann kann man Förderung der Einstiegsqualifizierung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Einstiegsqualifizierung?

Fördergeber ist Bundesagentur für Arbeit (BA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Einstiegsqualifizierung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Einstiegsqualifizierung zur Gruppe „ba_einstiegsqualifizierung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 247 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit