Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Förderung unterstützt die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und -anhängern für verschiedene Zielgruppen. Es werden 25 Prozent der Kosten bis zu 2.500 Euro gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Weitere Informationen
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Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. 30. Juni 2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE
Wer kann Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE beantragen?
Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE?
Förderbetrag: bis 2.500 €.
Bis wann kann man Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. 30. Juni 2027
Wer ist Fördergeber von Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE?
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.500 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Sonstiges
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- Bundesweit