VeröffentlichtUmwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Sonstiges

Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Förderung unterstützt die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und -anhängern für verschiedene Zielgruppen. Es werden 25 Prozent der Kosten bis zu 2.500 Euro gefördert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtigt sind: - private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen), - Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, - Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) - Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen), - rechtsfähige Vereine und Verbände. Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die: - serienmäßig und fabrikneu sind, - eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und - Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Weitere Informationen

  • Link zur Seite
  • • Link zur Richtlinie

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. 30. Juni 2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

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Häufige Fragen zu Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE

Wer kann Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE beantragen?

Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE?

Förderbetrag: bis 2.500 €.

Bis wann kann man Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. 30. Juni 2027

Wer ist Fördergeber von Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE?

Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.500 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Sonstiges
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Bundesweit