Antrag möglichUmwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Sonstiges
Förderung der E-LASTENFAHRRAD-RICHTLINIE – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Die Förderung unterstützt die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und -anhängern für verschiedene Zielgruppen. Es werden 25 Prozent der Kosten bis zu 2.500 Euro gefördert.
Mit der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Zielgruppen/Bedingungen
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen), - Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, - Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) - Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen), - rechtsfähige Vereine und Verbände.
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger die:
- serienmäßig und fabrikneu sind, - eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und - Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Weitere Informationen
Link zur Seite
• Link zur Richtlinie
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.500 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. 30. Juni 2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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