Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Die Förderung der Dorfentwicklung unterstützt Vorhaben, die Dörfer als attraktive Wohn-, Arbeits- und Lebensorte stärken.
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Vereine, Unternehmen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Je nach Fördergegenstand können insbesondere Kommunen, Vereine, Unternehmen oder weitere Träger antragsberechtigt sein.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen, Vereine, Unternehmen
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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