Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Landwirte bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion.
Antragsberechtigt sind: Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen oder Inhaber eines landwirtschaftlichen Einzelunternehmens sowie Ehegattinnen und Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige, Kooperationen von Landwirtinnen und Landwirten und anderen Akteurinnen und Akteuren und Landwirtinnen und Landwirte, die einen gewerblichen Nebenbetrieb führen.
Im Rahmen der GAK sind antragsberechtigt: Unternehmen, die mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs.
2 ALG) erreichen beziehungsweise überschreiten, Unternehmen, die als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, sowie Inhaberinnen oder Inhaber eines landwirtschaftlichen Einzelunternehmens, deren Ehegattinnen oder Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige, die in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich und auf Dauer angelegt sein, zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Familieneinkommens und zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen und über eine gesicherte Finanzierung verfügen.
Sie müssen Ihr Vorhaben auf mindestens 5 Jahre anlegen.
Bei einer Förderung gemäß GAK müssen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens in Form eines Investitionskonzeptes nachweisen.
Ihre Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ dürfen die Gesamtkapazität von 25 Gästebetten nicht überschreiten.
Sie müssen außerdem die Zweckbindungsfristen beachten: Geförderte Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen müssen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden und dürfen nicht von Ihnen veräußert werden.
Bestimmte Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Förderung, wenn Sie bereits durch andere öffentliche Programme Fördermittel erhalten.
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Jetzt Projekt prüfenLandwirte und landwirtschaftliche Unternehmen
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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