Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Landwirte bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen oder Inhaber eines landwirtschaftlichen Einzelunternehmens sowie Ehegattinnen und Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige, Kooperationen von Landwirtinnen und Landwirten und anderen Akteurinnen und Akteuren und Landwirtinnen und Landwirte, die einen gewerblichen Nebenbetrieb führen.
Im Rahmen der GAK sind antragsberechtigt: Unternehmen, die mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs.
2 ALG) erreichen beziehungsweise überschreiten, Unternehmen, die als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, sowie Inhaberinnen oder Inhaber eines landwirtschaftlichen Einzelunternehmens, deren Ehegattinnen oder Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige, die in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich und auf Dauer angelegt sein, zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Familieneinkommens und zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen und über eine gesicherte Finanzierung verfügen.
Sie müssen Ihr Vorhaben auf mindestens 5 Jahre anlegen.
Bei einer Förderung gemäß GAK müssen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens in Form eines Investitionskonzeptes nachweisen.
Ihre Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ dürfen die Gesamtkapazität von 25 Gästebetten nicht überschreiten.
Sie müssen außerdem die Zweckbindungsfristen beachten: Geförderte Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen müssen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden und dürfen nicht von Ihnen veräußert werden.
Bestimmte Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Förderung, wenn Sie bereits durch andere öffentliche Programme Fördermittel erhalten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich
Wer kann Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich beantragen?
Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich?
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen