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Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Landwirte bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion aus selbstständiger Arbeit im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Organisationsausgaben, die der Entwicklung neuer Einnahmequellen im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich dienen, Startbeihilfen für Personalausgaben zur Einführung und Umsetzung eines Strategiekonzeptes für die neue betriebliche Einkommensquelle, Sachausgaben und Investitionen für Einrichtung, Ausstattung und Marketingmaßnahmen für die neue Einkommensquelle sowie Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), notwendige Bildungsmaßnahmen und Zusatzqualifikationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für Organisationsausgaben bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben bis maximal EUR 25.000, bei Kooperationen maximal EUR 50.000, Startbeihilfen im 1. Jahr bis zu 60 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 24.000, im 2. Jahr bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 20.000, und im 3 Jahr bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 16.000, die Einrichtung und Ausstattung der neuen Einkommensquelle bis zu 25 Prozent und sonstige Sachausgaben bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 25.000, Investitionen im Rahmen der GAK bis zu 20 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 100.000, und Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 80 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal EUR 1.000 je Maßnahme.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen oder Inhaber eines landwirtschaftlichen Einzelunternehmens sowie Ehegattinnen und Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige, Kooperationen von Landwirtinnen und Landwirten und anderen Akteurinnen und Akteuren und Landwirtinnen und Landwirte, die einen gewerblichen Nebenbetrieb führen.

Im Rahmen der GAK sind antragsberechtigt: Unternehmen, die mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs.

2 ALG) erreichen beziehungsweise überschreiten, Unternehmen, die als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, sowie Inhaberinnen oder Inhaber eines landwirtschaftlichen Einzelunternehmens, deren Ehegattinnen oder Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige, die in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich und auf Dauer angelegt sein, zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Familieneinkommens und zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen und über eine gesicherte Finanzierung verfügen.

Sie müssen Ihr Vorhaben auf mindestens 5 Jahre anlegen.

Bei einer Förderung gemäß GAK müssen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens in Form eines Investitionskonzeptes nachweisen.

Ihre Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ dürfen die Gesamtkapazität von 25 Gästebetten nicht überschreiten.

Sie müssen außerdem die Zweckbindungsfristen beachten: Geförderte Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen müssen 12 Jahre nach Fertigstellung und Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte 5 Jahre nach Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden und dürfen nicht von Ihnen veräußert werden.

Bestimmte Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Förderung, wenn Sie bereits durch andere öffentliche Programme Fördermittel erhalten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich

Wer kann Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich beantragen?

Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen