VeröffentlichtUmwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Wissenschaft und Forschung, Sonstiges

Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Umweltentlastung – Innovation – Modellcharakter

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt. Relevant sind die Bereiche Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation sowie Natur- und Kulturgüterschutz. Hierfür bietet die Deutsche Bundesstiftung Umwelt 12 Förderthemen plus eine themenoffene Förderung sowie zeitweilige Förderinitiativen an. Im Fokus stehen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es sind Einzel- und Kooperationsprojekte möglich. Neben Vorhaben in Deutschland fördert die Deutsche Bundesstiftung Umwelt in begrenztem Umfang auch internationale Projekte, bisher vorrangig in den Ländern Mittel- und (Süd)Osteuropas (MOE). Eine Förderung internationaler Projekte jenseits von MOE ist in Einzelfällen möglich. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt berät fachkompetent und serviceorientiert. Sie ist unabhängig und parteipolitisch neutral. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt bietet eine ergebnisorientierte Beratung durch fachlich kompetente, interdisziplinäre Teams an und hilft bei der weiteren Qualifizierung der Projekte durch ihre Begleitung der Antragsstellenden von der Projektskizze bis zur Realisierung. Sie unterstützt bei der Kommunikation der Projektergebnisse für besonders gelungene Projekte. Mögliche Förderthemen sind u.a.: - Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln - Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz - Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten Eine vollständige Übersicht gibt es unter  https://www.dbu.de/foerderung/... Antragsberechtigte sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Grundsätzlich nicht gefördert werden - Projekte, die der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben dienen; - nicht projektbezogene Anträge von Einrichtungen und Institutionen (institutionelle Förderung); - Projekte ohne Umsetzungsperspektive; - reine Investitionsvorhaben; - bereits begonnene Vorhaben; - Projekte zur Markteinführung entwickelter Produkte; - Projekte mit ausschließlicher Grundlagenforschung; - Monitoring von Umweltbelastungen; - Studien ohne konkreten Umsetzungsbezug; - Aufstockung von Fördermitteln anderer Fördermittelgeber; - reine Druckkosten- und Reisekostenzuschüsse; - Projekte, die nicht dem Beihilferecht der EU entsprechen.

Zielgruppen/Bedingungen

Projektskizze: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt empfiehlt, dass Sie zur ersten Einschätzung Ihrer Projektidee zunächst eine kurze Projektskizze über das Online-Portal einreichen (3-5 Seiten; Inhalt und Gliederung: siehe Hinweise zur Antragstellung). Für die Bewertung der Projektskizzen ist der innovative Charakter und die konkrete Umweltentlastung von besonderer Bedeutung. Weitere Kriterien sind die Modellhaftigkeit sowie die Praxisnähe. Bei Bedarf erhalten Sie Hinweise zur Überarbeitung Ihrer Projektskizze. Förderantrag: Bei Übereinstimmung Ihrer Projektidee mit dem Förderzweck und den Fördermöglichkeiten fordert die Deutsche Bundesstiftung Umwelt Sie auf, einen vollständigen, auf Ihrer Projektskizze aufbauenden Förderantrag einzureichen (Richtwert: 20 Seiten; Inhalt und Gliederung: siehe Hinweise zur Antragstellung). Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt kann zur Beurteilung der Projektanträge externe Gutachten heranziehen; die angefragten Fachleute werden zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bei Bedarf erhalten Sie Hinweise zur Überarbeitung Ihres Projektantrages.

Weitere Informationen

  • Übersicht zur Projektförderung
  • • Hinweise zur Antragstellung

    • Förderleitlinien

    • Online-Antragstellung

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Fortlaufende Förderung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Wer kann Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt beantragen?

Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Bis wann kann man Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt?

Fördergeber ist Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz und Tierschutz, Wissenschaft und Forschung, Sonstiges
Förderregion
Bundesweit