Fördermaßnahmen im Bereich Naturschutz – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Bund und Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung von Naturschutzprojekten, Wildnisentwicklung und Besucherlenkung in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Naturschutzprojekte, Biosphärenreservate, Naturparke.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Laufzeiten variieren bis zum 31. Dezember 2030
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bund und Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Fördermaßnahmen im Bereich Naturschutz
Wer kann Fördermaßnahmen im Bereich Naturschutz beantragen?
Naturschutzprojekte, Biosphärenreservate, Naturparke
Bis wann kann man Fördermaßnahmen im Bereich Naturschutz beantragen?
Laufzeiten variieren bis zum 31. Dezember 2030
Wer ist Fördergeber von Fördermaßnahmen im Bereich Naturschutz?
Fördergeber ist Bund und Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg. Quelle: mleuv_brandenburg.
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