Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Zuschüsse für externe Beratungen zur Einführung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 35.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen spätestens 2 Monate vor der ersten Beratung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_bio_beratung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).
Nicht förderfähig
- •Kein Insolvenzverfahren beantragt
- •Unternehmen darf nicht in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sein.
Erforderliche Unterlagen
- Kurzbericht über den Inhalt der Beratung und wesentliche Ergebnisse
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus
Wer kann Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus beantragen?
Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus?
Förderbetrag: 1.500 € – 35.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus beantragen?
Anträge müssen spätestens 2 Monate vor der ersten Beratung eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus?
Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus zur Gruppe „bmel_bio_beratung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.500 € – 35.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit