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Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Zuschüsse für externe Beratungen zur Einführung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), die Bio-Lebensmittel einsetzen möchten. Gefördert werden externe Beratungen, die sich auf die Neuaufnahme oder Erweiterung des Speisenangebots mit Bio-Lebensmitteln beziehen. Die Beratungen können auch zusätzliche Themen wie Abfallvermeidung, Saisonalität, energiesparende Zubereitung und Nachhaltigkeitszertifizierungen umfassen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der bis zu 80 Prozent der Beratungskosten abdeckt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.500 € – 35.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 2 Monate vor der ersten Beratung eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmel_bio_beratung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).

Nicht förderfähig

  • Kein Insolvenzverfahren beantragt
  • Unternehmen darf nicht in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzbericht über den Inhalt der Beratung und wesentliche Ergebnisse

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Häufige Fragen zu Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus

Wer kann Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus beantragen?

Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus?

Förderbetrag: 1.500 € – 35.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus beantragen?

Anträge müssen spätestens 2 Monate vor der ersten Beratung eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus?

Fördergeber ist Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus zur Gruppe „bmel_bio_beratung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.500 € – 35.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit