Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Zuschuss zur Übernahme eines Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ausbildungsbetriebe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 2.500 €.
Frist und Status
Antragstellung spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Voraussetzungen
Der Ausbildungsbetrieb muss seine Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz haben und der Auszubildende muss aufgrund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebes den Ausbildungsplatz verloren haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag De-minimis-Erklärung,Verwendungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Wer kann Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben beantragen?
Ausbildungsbetriebe
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben?
Förderbetrag: 2.500 € – 2.500 €.
Bis wann kann man Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben beantragen?
Antragstellung spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben?
Fördergeber ist Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Rheinland-Pfalz
- → Fördermittel für Unternehmen
- → ISB-Darlehen Wohneigentum Universell
- → Förderung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
- → Förderung der Investitionen für die Reaktivierung oder Ertüchtigung von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 2.500 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz